Montag, 7. März 2011

Was ist ein Grundrecht?

Selbst Juristen kommen bei der Antwort auf diese Frage manchmal etwas ins Stammeln. Denn einzig darauf abzustellen, ein Grundrecht wäre etwas, was einem durch eine Verfassung eingeräumt wird oder im Grundgesetz steht, ist zu kurz gegriffen. Dieser Beitrag versucht eine Definition, eine historische Herleitung und einen kritischen Blick auf die Umsetzung und Wahrnehmung von Grundrechten.


Definition

Ein Grundrecht wird einem nicht eingeräumt. Ein Grundrecht ist etwas, was einem nicht genommen werden kann. Ein Grundrecht ist unveräußerlich. Es ist überpositiv und vorstaatlich. Ein Grundrecht besteht auch dann, wenn es nicht niedergeschrieben ist.

Ein Grundrecht soll nicht den Bürger vorm Bürger schützen oder den Bürger vor Kriminellen, sondern ein Grundrecht soll den Bürger vorm Staat schützen. (*) Insbesondere sind hier die Erfüllungsgehilfen des Staats, in Form von Strafverfolgungsbehörden gemeint. Sinn eines Grundrechts ist es, der Strafgewalt des Staates Grenzen zu ziehen, nicht ihren Einsatz zu fordern.

Grundrechte begrenzen die Macht des Staates, nicht aber die Freiheit des Bürgers. Im Gegenteil: Sie konstituieren diese Freiheit. (*)

Ein Grundrecht ist absolut. Es darf niemandem vorenthalten werden, egal wer er ist oder was er getan hat. Das ist das Wesen der Grundrechte, und dieses darf niemals aufgeweicht werden.

Der Staat muss auch in der existenziellen Katastrophe noch die Grundrechte wahren. Denn genau für den Fall sozialer Unordnung wurden Grundrechte geschaffen.

Aber: Die grundrechtlichen Schutzpflichten geben dem Staat nicht das Recht, dem Einzelnen den Schutz aufzunötigen, das Leben einer polizeilichen Betreuung zu unterwerfen und so eine fürsorgerische Polizeistaatlichkeit aufzubauen. Der Schutz darf nicht zur Bewachung ausarten. Der Rechtsstaat schuldet auch dem schutzbedürftigen Bürger grundrechtliche Distanz. (*)


Ideengeschichtliches Fundament

Staatslegitimation durch Sicherheit

Nach Ansicht von Thomas Hobbes ist der erste Legitimationsgrund eines Staates die Sicherheit. Um diese philosophische Rechtfertigung mit wenigen Worten auszudrücken: Die Menschen verzichten darauf, sich gegenseitig Gewalt anzutun. Sie unterwerfen sich dem Staat und setzen ihn als den Garanten für ihre Sicherheit voreinander ein. Doch der Verzicht auf private Gewalt ist nicht bedingungslos. Er gilt nur, solange der Staat willens und mächtig ist, die Sicherheit des Bürgers zu gewährleisten. Der Staat, der nicht die Macht besitzt, zu schützen, besitzt auch nicht das Recht Gehorsam zu verlangen. (*)

Sicherheit vor dem Hüter der Sicherheit
Aber: Der Staat, der die Furcht der Bürger voreinander aufhebt, wird selbst zum Gegenstand der Furcht. Der Hüter der Sicherheit wird zur Bedrohung. Das neue Bedürfnis richtet sich auf Sicherheit vor dem Staat. Sicherheit vor dem Staat bedeutet Freiheit. Freiheit ist der zweite Legitimationsgrund. Ihr grundlegender Theoretiker ist John Locke. (*)

Mit Locke setzen Differenzierungen und Abwägungen ein zwischen Sicherheit durch den Staat und Sicherheit vor dem Staat. Er entwirft Vorkehrungen zum Schutz der Rechte des Menschen gegenüber dem Staat: Repräsentation, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an das vorgegebene natürliche Recht und an das selbstgesetzte positive Recht. Der Bürger erhält das Widerstandsrecht als das äußerste Mittel der Verteidigung seiner natürlichen Rechte gegen die Tyrannis. (*)


Wieder einmal „Terroralarm“?

Es gehört in den Grundkurs für Berufsrevolutionäre: Der Terrorakt aber auch der Terroralarm vermitteln dem Bürger das Gefühl von Unsicherheit. Das bewusste Schüren von Angst im Volk leistet somit seinen Beitrag zur Entlegitimierung des freiheitlichen Staates und trägt dazu bei, beim Bürger das Bedürfnis nach einem autoritären Sicherheitsgaranten zu wecken. Das Volk soll freiheitsmüde und diktaturreif werden. (*)

Beim Ruf „Terroralarm“ beginnt das reflexartige Kläffen nach Gesetzesverschärfungen. Vorratsdatenspeicherung, Einschränkung der Pressefreiheit bei Terrorgefahr, Einsatz der Bundeswehr im Inneren und die auf einmal dringend notwendige Neustrukturierung von Geheimdiensten und Polizei sind nur einige Ideen, welche auf ein unterentwickeltes Rechtsverständnis schließen lassen.


Staatliche Versuche Grundrechte einzuschränken
Die Liste von staatlichen Versuchen, Grundrechte des Bürgers einzuschränken ist lang und ihre Punkte wiederholen sich turnusartig.

Art. 13 GG
Legaler Waffenbesitz reicht in der Bundesrepublik heutzutage schon aus, um das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einzuschränken bzw. abzuschaffen.

Art. 5 GG
Die Einschränkung der Pressefreiheit bei „Terrorgefahr“ ist ein beliebter Dauerbrenner. Und Internetzensur ist keineswegs nur in China an der Tagesordnung.

Art. 10 GG
Auch die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrument, was Strafverfolgungsbehörden zu gern unter dem Vorwand der „Terrorbekämpfung“ implementiert sehen möchten. Nach aktueller Rechtsauffassung ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig.

Art. 8 GG
Unlängst forderte ein Innenminister auf Landesebene eine „Diskussion“ zur Versammlungsfreiheit. Vermutlich mit dem Ziel sie einzuschränken. Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Eine Einschränkung bringt keinen Gewinn an innerer Sicherheit, sondern bedeutet nur ein Opfer an Freiheit.


Fazit
Die Beschneidung von Grundrechten beginnt nicht erst mit Versuchen den Waffenbesitz einzuschränken oder zu verbieten. Wie die Beispiele zeigen, beginnt sie sehr viel eher: Im alltäglichen Leben. Manchmal mit banalen und hanebüchenen Äußerungen der Politik und der Tatsache, dass zu wenige Bürger ein Bewusstsein für ihre Grundrechte entwickelt haben.
Grundrechte werden obsolet, wenn sie nicht wahrgenommen werden. Wahrgenommen werden sollten sie von denjenigen, für die sie geschaffen wurden: Den Bürgern!


Quellen:




(*) Josef Isensee, Das Grundrecht auf Sicherheit – Schutzpflichten des freiheitlichen Verfassungsstaates, Berlin, 1983, ISBN 3-11-009816-4

und

Bundeszentrale für politische Bildung

Freitag, 25. Februar 2011

Modifikationen an Sicherungen bei Langwaffen und den Sicherheitsregeln?


Die Zuschriften zum Thema, wann eine Langwaffe gesichert bzw. entsichert werden soll waren sehr zahlreich. Von aufmerksamen Lesern kamen Hinweise, wie z.B. die Sicherung an einer AK/AKM modifiziert werden kann. Es gab Verständnisfragen zur Ausbildungsmethodik, die geklärt werden sollten und tatsächlich – und das war mir neu – gibt es in der Ausbildungsszene eine willkürliche Umgestaltung der Sicherheitsregeln, welche die Grundsatzidee ad absurdum führt.



Keinesfalls sollte mit dem Eintrag vom 18. Februar 2011 der Eindruck erweckt werden, Schießkurse mit Gabe Suarez oder Kyle Lamb seien weniger sicher, nur weil in manchen Situationen eine andere Philosophie des Benutzens der Langwaffensicherung gelehrt wird. Sowohl Gabe als auch Kyle gehören zu den Top-Ausbildern weltweit. Jedem dem sich eine Gelegenheit bietet, Schießkurse bei ihnen zu besuchen, sollte diese wahrnehmen.

Im Beitrag ging es lediglich darum, eine Detailfrage aufzuwerfen und verschiedene Lösungsansätze zu zeigen. Beide Lösungsansätze sind möglich. Beide haben Vor- und Nachteile.


Modifikationen
Die unergonomische AK/AKM Sicherung kann durch einen bedienerfreundlicheren Hebel ersetzt werden, der sich auch nur mit dem Zeigefinger der Schusshand bedienen lässt. Soll die Sicherung leichtgängiger gemacht werden, ist darauf zu achten, dass die Funktion als solche erhalten bleibt und sich die Sicherung nicht selbstständig löst.







Umgestaltung von Sicherheitsregeln
Es gibt mindestens eine US-amerikanische Schule, die durch eine Umgestaltung der 4 Sicherheitsregeln hofft, mehr Sicherheit erzeugen zu können. Man hat zu den vier bestehenden und allgemein als grundlegend anerkannten Sicherheitsregeln eine fünfte Regel erfunden. Diese wird in der firmeneigenen Chronologie an Stelle #4 geführt.
Sie besagt: „Keep your weapon on safe until your sights are on target!“






„Die Waffe bleibt gesichert, bis die Visierung auf dem Ziel liegt.“ Betrachten wir den Sachverhalt etwas genauer. Mit grundlegenden Sicherheitsregeln verhält es sich wie mit Grundrechten: Sie gelten immer, überall und für jeden. Sie sind wortwörtlich zu nehmen und haben keinen Diskussionsspielraum. Das ist das Wesen von allen grundsätzlichen Sachen und auch das Wesen der 4 Sicherheitsregeln nach Jeff Cooper.


Haltepunktverlagerung aufgrund Battlefield Zero oder Seitenwind?
„Sights on target“ bedeutet Kimme und Korn liegen auf dem Ziel. Es bedeutet nicht „Point of Aim“ (Haltepunkt).



„Sights on target“



Erfordert es die Situation, dass ein Gewehrschütze bei einer mittleren Entfernung von 300m bis 400m mit einem gewissen Maß an Seitenwind umzugehen hat, werden seine Kimme und Korn nicht auf dem Ziel liegen. Um einen Treffer zu platzieren, muss er den Seitenwind kompensieren, indem er u.U. seinen Haltepunkt eine Zielbreite versetzt wählt. „Sights not on Target“ – Nach wortwörtlicher Auslegung der Sicherheitsregel hieße das, die Waffe darf nicht entsichert sein. Eine Schussabgabe ist so unmöglich. Eine willkürliche Sicherheitsregel ohne jeden Praxisbezug.



„Sights not on Target“



Bei Verwendung eines Battlefield Zero ist es je nach Waffenkonfiguration notwendig ein 100m entferntes Ziel aufsitzen zu lassen oder generell tiefer anzuhalten. „Sights not on Target“ – gemäß dieser neu erdachten Sicherheitsregel bedeutet das, die Waffe wird gesichert.


„Sights on Target“ beim Ziehvorgang mit Kurzwaffen?
Die Ausbildungsindustrie hat sich zu weiten Teilen auf einen standardisierten Ziehvorgang mit Kurzwaffen geeinigt. Dieser Ziehvorgang gliedert sich in vier Phasen. Phase 2 ist dabei auch als Retentionposition bekannt. Laut Lehrmeinung erfolgt in dieser Position das Entsichern bzw. Sichern von Kurzwaffen mit einer manuellen außen liegenden Sicherung, wie sie bspw. bei 1911er-Pistolen vorhanden ist. Hintergrund ist, der Schütze möchte sich die Option offen halten, bereits aus dieser Haltung heraus zu feuern und im absoluten Nahbereich Wirkung ins Ziel zu bringen. Ähnlich verhält es sich mit der Position 3 (Compressed Ready). Auch hier sollte die Waffe schon entsichert sein.
Zu beiden Zeitpunkten muss die Visierung noch nicht zwangsläufig auf dem Ziel liegen.






„Keep your weapon on safe“ bei Kurzwaffen?
Die Waffe bleibt gesichert, bis die Visierung auf dem Ziel liegt. Was machen Glockschützen? Was machen Revolverschützen? Wären diese von Zusatzregel #4 befreit? Offensichtlich. Dann ist es aber keine grundlegende Sicherheitsregel, denn diese würden immer, überall und für jeden gelten.


Fazit
Es ist beachtenswert, dass sich Leute Gedanken machen, wie sie ihre eigenen Schießkurse sicherer gestalten können (vermeintlich). Dazu aber eine neue Sicherheitsregel zu erfinden, die letztlich dem Anspruch nicht gerecht wird, ist wohl eher auf das Bestreben zurück zu führen, sich ein Alleinstellungsmerkmal zu geben. Die 4 Sicherheitsregeln nach Jeff Cooper sind robust und kohärent. Sie bedürfen keiner Ergänzung.

Freitag, 18. Februar 2011

Die Sicherung bei Langwaffen

Alle Waffen sind geladen – besagt die erste und wichtigste Sicherheitsregel. Wann eine Langwaffe zu sichern ist, wird durch die Sicherheitsregeln allerdings nicht definiert. Selbst in der Ausbildungsszene wird diese Frage sehr kontrovers betrachtet und ausgebildet.


Mitunter entwickeln sich auf Kursen der Akademie 0/500 interessante Gespräche zu Detailfragen im Umgang mit Schusswaffen. Tobias, einer der Stammteilnehmer, warf vor kurzem das Thema auf, wann eine Langwaffe zu sichern sei. Diese Frage erscheint auf den ersten Blick wenig bedeutsam. Die darauf folgende Diskussion zeigte jedoch, dass die Antwort auf diese Frage keinesfalls dem Selbstlauf überlassen werden sollte.

Auch wird die Antwort nicht durch die 4 Sicherheitsregeln definiert und lässt sich auch nicht aus diesen ableiten. Gemäß diesen 4 Regeln ist jede Waffe geladen. Die Mündung darf nichts überstreichen, was nicht beschossen werden soll. Der Finger berührt erst dann den Abzug, wenn die Entscheidung zum Schuss gefallen ist und das Ziel als auch der Zielhintergrund müssen positiv identifiziert worden sein.

Zwei Philosophien
Etwas Recherche zum Thema zeigt, wie kontrovers selbst die Ausbildungsszene mit dieser Frage umgeht. Es gibt zwei Glaubensrichtungen. Die einen sagen, eine Langwaffe ist grundsätzlich zu sichern, sobald der Anschlagschaft die Wange des Schützen verlässt. Die andere Auffassung ließe sich dadurch beschreiben, dass die Langwaffe erst in einer Situation wieder gesichert wird, in der eine Kurzwaffe zurück ins Holster gesteckt werden würde.
So weit so gut. Das menschliche Wesen könnte jetzt den Weg des geringsten Widerstands gehen und unbesehen Option 2 für sich annehmen.
Anhänger der Philosophie eins sind beispielsweise Ausbilder wie Paul Howe oder James Yeager. Anhänger von Philosophie zwei sind Gabe Suarez und Kyle Lamb. Diese Namen allein zeigen, dass beide Philosophien mit Vor- und Nachteilen behaftet sein müssen und hinter beiden ein großes Maß an Praxiserfahrung steht.

Waffensystembedingte Besonderheiten
Betrachtet man die am (vermutlich) häufigsten verwendeten Waffensysteme im taktischen Bereich, nämlich
das AR-15,
die AK/AKM,
die MP-5,
das SIG 55x
und vielleicht das G36
gibt es in Punkto Sicherung einige Besonderheiten.
Ein AR-15 lässt sich im entspannten Zustand nicht sichern.
Eine AK/AKM lässt sich mitunter nur sichern, wenn man die Schusshand vom Griffstück nimmt.
Eine MP-5 erfordert je nach Handgröße und Fingerlänge ebenfalls ein leichtes Umgreifen.
Einzig das SIG und das G36 sind mit gut erreichbaren, beidseitigen Sicherungen ausgestattet, die sich jederzeit aktivieren lassen.






Situationsbedingte Besonderheiten
Die typische Situation, in der die Frage „sichern“ oder „nicht sichern“ Bedeutung gewinnt, ist beim Wechsel von Lang- auf Kurzwaffe – der so genannten Transition.
Grund für eine Transition ist (und zwar in den aller meisten Fällen) eine leergeschossene oder funktionsgestörte Langwaffe. Der Schütze muss weiterhin Wirkung ins Ziel bringen und wechselt daher unverzüglich zu seiner Kurzwaffe.
In diesem Szenario ist die Langwaffe mit hoher Wahrscheinlichkeit „sicher“; im Sinne von „schussunfähig“. Die Sicherung zu betätigen wäre hier nicht zwingend nötig. Beim AR-15 sogar technisch ausgeschlossen und bei einer AK/AKM zumindest zeitraubend.

Darüber hinaus gibt es aber noch andere Gründe für eine Transition.
Beispielsweise, nachdem eine Flinte als ballistisches Aufbrechwerkzeug benutzt wurde und der Breacher wieder zu seiner Primärwaffe greift.
Oder die räumlichen Platzverhältnisse erlauben den Einsatz einer Langwaffe nicht weiterhin.
Oder die Kleingruppe hat einen Verwundeten, der evakuiert werden muss und ein oder zwei Gruppenmitglieder müssen dazu ihre Hände frei bekommen, indem sie sich ihre Langwaffen auf den Rücken werfen. Spätestens hier sollten Langwaffen gesichert werden. In einem 360°-Verwundetenszenario ist Sicherheitsregel #2 Mündungsdisziplin nicht vollumfänglich zu gewährleisten. Durch taktische Ausrüstung, die unmittelbar am Körper getragen wird und sich im Abzug verfangen kann, erhöht sich das Risiko einer ungewollten Schussabgabe enorm. Deshalb sollte die Langwaffe immer gesichert sein.



Quelle: Tactical Response, Tennessee, USA



Eine Erziehungsfrage
Die Frage ist also nur noch WANN die Langwaffe gesichert wird. Die Schießausbildung sollte hier einen konkreten Zeitpunkt festlegen und diesen Standard auch kompromisslos umsetzen. Der Zeitpunkt an dem die Sicherung aktiviert wird, muss irgendwo zwischen dem Anschlag und allen erdenklichen Bereitschaftspositionen und Tragehaltungen liegen.
Die erste Variante, die in den Sinn kommt, ist zu sichern, sobald der Schaft die Wange verlässt. Damit ist die Waffe bei allen Folgebewegungen gesichert. Egal, ob sie in der Low-Ready Position verbleibt oder in eine Tragehaltung vor dem Oberkörper oder auf dem Rücken genommen wird oder bei Auftauchen einer weiteren Gefahr wieder in den Anschlag gebracht und entsichert wird. In der Tat ist es eine Erziehungsfrage. Wird dieser Bewegungsablauf im Training konsequent geübt, wird er zum Automatismus und erhöht gleichzeitig das Sicherheitsniveau.
Der Nachteil: Wie oben beschrieben lässt sich ein abgeschlagenes AR-15 nicht sichern. Der Versuch es dennoch zu tun, kann bei einer Transition die wertvolle Sekunde kosten, auf die es ankommt. Bei einer AK/AKM ist der Bewegungsablauf sehr unergonomisch.

Fazit
Letztlich muss der Waffenträger selbst entscheiden, welchen Weg er geht. Den der relativen Sicherheit oder den der relativen Schnelligkeit. Zwei Entscheidungshilfen seien noch genannt: Waffenkonstrukteure haben viel Gehirnaktivität in Sicherungssysteme investiert. Sie nicht zu nutzen wäre Frevel.
Wenn das Projektil den Lauf verlassen hat, kann man es nicht mehr zurückholen. Auch nicht, wenn man die Waffe sofort im Anschluss sichert.

Montag, 14. Februar 2011

Initiative abgelehnt

Die Schweizer lassen sich nicht entwaffnen. Ein Sieg der Freiheitlichkeit und Eigenverantwortung.



„Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“
–Benjamin Franklin


“Every citizen should be a soldier. This was the case with the Greek and Romans and must be that of every free state.”
–Thomas Jefferson



Fast 1,4 Mio. Schweizer Bürger und Bürgerinnen stimmten mit NEIN zur „Initiative gegen Waffengewalt“. Das entspricht insgesamt 57% aller abgegebenen Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei lediglich 49%.

Am deutlichsten war die Ablehnung in den Kantonen der Zentralschweiz sowie Appenzell mit mehr als 70%.
Lediglich in den welschen Kantonen der Westschweiz, Zürich und Basel-Stadt konnte die Initiative punkten.






Quelle: http://www.blick.ch/news/politik/wird-die-schweiz-entwaffnet-166244

Dienstag, 1. Februar 2011

Initiative zum Schutz vor Waffengewalt (Entwaffnungsinitiative)

Für die Schweizer geht es diesmal um viel. Eine von Waffengegnern erdachte „Initiative zum Schutz vor Waffengewalt“ möchte gravierende Veränderungen im Waffenrecht herbeiführen. Die Demagogen setzen dabei bewusst auf das Angstelement bei den Un-Informierten und suggerieren eine Verbesserung der „Bedrohungslage“. Am 13. Februar 2011 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über diese Volksinitiative ab.



Die Schweiz gilt weltweit als eine der letzten Bastionen des freiheitlichen Waffenbesitzes. Eine Entwaffnungsinitiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen jedoch durch ein neues ersetzen. Die von pazifistischen Kreisen unter der Führung der Sozialdemokratischen Partei (SP) lancierte Volksinitiative will das derzeitige Waffenrecht radikal verschärfen. Sie verlangt unter dem Vorwand der Bekämpfung von Gewaltdelikten auch die Abschaffung der Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe an Schweizer Milizsoldaten.





Die Forderungen
- Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen
- Verbot von so genannten "besonders gefährlichen Waffen" wie Seriefeuerwaffen und Pump Actions
- Errichtung eines zentralen Waffenregisters beim Bund
- Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee
- Verbot, den aus der Wehrpflicht entlassenen Armeeangehörigen ihre Waffen abzugeben

Der Schweizer Bundesrat hat die Initiative geprüft und lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab. Er ist der Ansicht, dass dem Schutz vor Waffenmissbrauch im aktuellen Waffengesetz ausreichend Rechnung getragen wird und dass im Bereich Armeewaffen bereits Schritte getroffen wurden, um mögliche Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu verhindern. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) empfiehlt ihrem Rat die Initiative "Schutz vor Waffengewalt" mit 18 gegen 8 Stimmen zur Ablehnung.

Im Grunde verfolgt die Entwaffnungsinitiative zwei Ziele. Sie möchte den Bestand verringern und den Neuerwerb erschweren. Würde die Initiative angenommen werden, wäre u.a. die Einführung des Bedürfnisprinzips die Folge.


Das Bedürfnisprinzip
Mit dem Bedürfnisprinzip ist der Verwaltung ein sehr geschicktes Instrument in die Hand gegeben, um Waffenbesitzer zu reglementieren und zu kontrollieren. Auch eignet sich ein Bedürfnisprinzip ausgesprochen gut dafür, die Daumenschrauben systematisch weiter anzuziehen. Einer schleichenden und permanenten Waffenrechtsverschärfung ist somit Tür und Tor geöffnet.

In der Regel unterscheidet das Bedürfnisprinzip in verschiedene Gruppen von Waffenbesitzern. Das können sein: Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Sachverständige. Im Sportschützenbereich ist eine weitere Differenzierung nach Schießsportdisziplinen denkbar. Jeder Waffenbesitzer muss gem. des Bedürfnisses, dass ihm von der Verwaltung zugestanden wurde, regelmäßig Nachweise erbringen, welche sein Bedürfnis rechtfertigen. Selbstverteidigung wird gemeinhin nicht als Bedürfnisgrund anerkannt.





Gleichzeitig wird so noch ein sehr nützlicher Nebeneffekt erreicht: Man spaltet die Waffenbesitzer in mehrere Gruppen auf. Waffenbesitzer nehmen sich nur noch als zu einer Teilgruppe zugehörig war. Entweder olympischer Schütze oder Jäger oder Sammler oder IPSC-Schütze etc. – aber eben nicht mehr als Waffenbesitzer im Ganzen. So lassen sich die Gruppen besser gegeneinander ausspielen und gemeinsame Aktionen auf breiter Front sind weitgehend ausgeschlossen. Weitere Gesetzesverschärfungen werden wahrscheinlicher.
Das Bedürfnisprinzip ist wie Herpes: Hat man es erst einmal, bekommt man es nicht wieder los.





Des Weiteren wird ein Verbot von ganzen Waffengruppen angestrebt. Die niederträchtige „Pump-Gun“, dieser Ausbund der Hölle, muss wieder einmal herhalten. Sie büßt damit für die querschnittlich unseriöse Darstellung in TV-Serien durch fachfremde Regisseure. Eine belastbare Statistik zur „besonderen Gefährlichkeit“ dieser Waffe existiert jedenfalls nicht.


Das Zugpferd: „Frauen in Angst“
Zu weiten Teilen fußt die Rechtfertigung der Entwaffnungsinitiative auf dem Angstelement und der „angespannten Bedrohungslage“ in der Schweiz. Insbesondere Frauen, so wird suggeriert, sehen sich einer ständigen Bedrohung durch Waffengewalt ausgesetzt. Selbst wenn dem wirklich so wäre, würde durch eine Entwaffnungsinitiative auch nicht mehr Sicherheit geschaffen. Sie richtet sich ausgerechnet gegen jene, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. Die Initiative verhindert den kriminellen und illegalen Waffenmissbrauch nicht und ebenso wenig bekämpft sie die tatsächlichen Ursachen von häuslicher Gewalt und von Suiziden.





Die Kosten
Über die Kosten schweigen sich die Initiatoren der Entwaffnungsidee aus. Für die Errichtung eines zentralen Waffenregisters ist eine Erfassung aller Waffen notwendig. Hier geht es nicht nur um die Militärwaffen in Privatbesitz, sondern um ALLE Waffen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird zweifelsohne in die Milliarden CHF steigen. Ein Aufwand, der in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen stehen wird. Darüber hinaus wird auch die Umsetzung des Bedürfnisprinzips die Bürokratie erhöhen und den Staatshaushalt mit permanenten Kosten belasten. Finanzielle Mittel, die anderweitig besser verwendet werden könnten. Bspw. für den Bau neuer Schießstätten…


Verweise:
http://www.waffeninitiative-nein.ch/

Donnerstag, 20. Januar 2011

PTSD – Post Traumatic Stress Disorder

Eine Posttraumatische Belastungsstörung kann das Resultat von nicht verarbeiteten Gewalterfahrungen sein. Kriegerische Konflikte bringen immer ein hohes Maß an Gewalt mit sich. Körperlich als auch psychisch. Jeden heimkehrenden Soldaten aber eine Stressverarbeitungsstörung andichten zu wollen, ist unseriös und kontraproduktiv.


Als deutsche Übersetzung des englischen Fachterminus Post Traumatic Stress Disorder (PTSD) hat sich die Bezeichnung Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eingebürgert. Dieser Begriff ist jedoch nicht immer differenziert genug und birgt wortsemantische Missverständnisse. Treffender wäre die Bezeichnung Posttraumatische Stressverarbeitungsstörung. Oder noch besser: Eine Verarbeitungsstörung von posttraumatischem Stress.

Posttraumatischer Stress ist auf ein belastendes Lebensereignis zurückzuführen, dass mitunter schon mehrere Monate oder gar Jahre zurück liegt. Deshalb „post“-traumatisch. Dieser posttraumatische Stress ist aber weder ungewöhnlich noch Krankheitsbild. Vielmehr ist er eine normale Reaktion des Körpers, eine wie auch immer geartete Gewalterfahrung zu verarbeiten. Erst wenn die Selbstheilungskräfte des menschlichen Körpers nicht mehr ausreichen, um diesem Stress Herr zu werden, liegt eine „disorder“, eine Verarbeitungsstörung vor, die zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann und zurecht als Krankheitsbild anerkannt ist.

Aber nicht jede Gewalterfahrung führt zu einem Trauma. Und nicht jedes Trauma mündet zwangsläufig in einer Stressverarbeitungsstörung.


Die Ursachen: Wahrnehmungsentkopplung
Ein breiter Konsens in der Psychotraumatologie herrscht bei der Ursachenforschung zum Entstehen von Stressverarbeitungsstörungen. Demnach führen Gewalterfahrungen im körperlichen aber auch emotionalen Sinne im Zusammenhang mit einem Wahrnehmungsabriss zu einer Traumatisierung. Ein Wahrnehmungsabriss tritt immer dann auf, wenn Ängste so groß werden, dass sie das bewusste Erleben einer Situation unmöglich machen und dabei nicht selten in Todesangst gipfeln. Es ist dabei unerheblich, ob das Ereignis zeitlich punktuell oder über einen bestimmten Zeitraum abläuft. Eine Wahrnehmungsentkopplung findet auf dem Höhepunkt des Stresserlebens statt und mündet meist in einem Schock. Die Forschung ist sich darüber einig, dass eine Wahrnehmungsentkopplung zwangsläufig zu einer Traumatisierung führen muss. Weniger klar definiert ist hingegen, in welchem Ausmaß Gewalteinwirkung stattgefunden haben muss, um eine Traumatisierung hervorzurufen.

Die Auswirkungen
Die Medizin unterscheidet in drei Traumatisierungsgrade:
Die einfache Posttraumatische Belastungsstörung, die chronisch-komplexe und als dritter Grad die dissoziative Identitätsstörung. Im Jahr 1940 beschrieb Charles Myers erstmals, wie sich die Persönlichkeit von Soldaten im ersten Weltkrieg durch die Kriegstraumatisierungen in eine „Anscheinend Normale Persönlichkeit“ (ANP) und eine „Emotionale Persönlichkeit“ (EP) aufspaltet. Diese Aufspaltung einer Persönlichkeit ist Kriterium, um den Schweregrad der traumatischen Belastungsstörung zu definieren und eine Erfolg versprechende Therapie zu organisieren.

Einfache Posttraumatische Belastungsstörung
Der Komplexitätsgrad I, die einfache PTBS, besteht aus einer ANP und einer EP. „Einfach“ bedeutet in diesem Fall, das Trauma welches die Verarbeitungsstörung hervorgerufen hat, ist nur einmal und zeitlich eng begrenzt aufgetreten. Diesem Schweregrad werden sehr gute Heilungschancen zugesprochen.

Chronisch-komplexe Belastungsstörung
Wenn es sich um mehrere Traumata handelt, die länger andauern und/oder von brutaler Natur sind, kann sich die Persönlichkeit des Opfers aufspalten in eine „Anscheinend Normale Persönlichkeit“ ANP, welche den Alltag regeln muss und mehrere „Emotionale Persönlichkeiten“ EP’s. So kann zum Beispiel eine EP den größten Teil der Angst und der Schmerzen aus der traumatischen Erfahrung enthalten, eine andere EP die Wut des Täters und wieder eine anderer Teil eine depersonalisierte Beobachterhaltung.

Dissoziative Identitätsstörung
Der dritte Schweregrad beschreibt eine strukturelle Dissoziation, die auftritt wenn es für das Opfer aufgrund von langjährigen und schweren traumatischen Erfahrungen notwendig war mehrere alltagstaugliche Persönlichkeiten (ANP) zu entwickeln und mehrere emotionale Persönlichkeiten (EP). In diesem Fall liegt eine dissoziative Identitätsstörung vor. Die beiden wichtigsten Symptom-Cluster der PTBS sind das Wiedererleben des Traumas und die dauerhafte Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma zu tun haben.

Die Symptome
Erkannt wurde, dass Ignoranz des gesamten Krankheitsbildes regelmäßig eine Quelle der Retraumatisierung für die Opfer sein kann oder gar als Multiplikator wirkt. Moderne Traumatherapie ist heute gut strukturiert und folgt einem konsequenten und überprüfbaren Behandlungsmodell.

Symptome von PTSD sind unter anderem:
- Depressionen, Angst, Panikstörungen
- Psychotische Entgleisungen
- Chronische, psychosomatische Schmerzstörungen
- Ausgeprägte körperliche Beschwerden, wie z.B. Entzündungsherde im Körper
- Selbstverletzendes Verhalten
- Impulskontrollstörungen
- Fremdaggression und Autoaggression
- Abnorme Sexualität
- aber auch Überwachheit und seismographische Fähigkeiten, Situationen vorwegzunehmen

Insbesondere in populärwissenschaftlichen Abhandlungen wird gern suggeriert, jedes der genannten Merkmale hätte Alleinstellungscharakter und jeder Mensch, der ein oder mehrere Symptome aufweist sei an Stressbewältigungsstörung erkrankt. Was grundsätzlich falsch ist. Alle aufgeführten Symptome können, einzeln und in Kombination, ebenso bei gesunden, nicht traumatisierten Menschen auftreten. Selbst der vorübergehende Verlust von Konzentration, Wechsel im Aufmerksamkeitsfokus oder andere Bewusstseinszustände wie Tagträumen, Imagination, verändertes Zeitgefühl und tranceartiges Verhalten sind per se keine Anzeichen für PTSD und Dissoziation. Konzentrations- und Schlafstörungen sowie Alpträume können auch Symptome für die Selbstheilungskräfte des Körpers sein, der versucht ein belastendes Lebensereignis zu verarbeiten.

Eine Frage die auch von der aktuellen Forschung nur unzureichend beantwortet werden kann, ist die Tatsache, weshalb ein und dasselbe Ereignis bei mehreren Personen unterschiedlich stark ausgeprägte Traumata hervorrufen kann. Ein Anschlag auf einen Fahrzeugkonvoi beispielsweise, der von allen Beteiligten mit gleicher Intensität wahrgenommen werden sollte, bewirkt bei der einen Person eine Stressverarbeitungsstörung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt und auch weitestgehend ein normales Leben unmöglich macht. Bei einer anderen Person löst sie lediglich eine einfache Posttraumatische Belastungsstörung aus. Eine dritte Person leidet zwar zeitlich begrenzt unter posttraumatischen Stress, bleibt jedoch von Krankheitssymptomen verschont.
Die Forschung vermutet, dass unterschiedliche Grade der Vortraumatisierung zu unterschiedlichen Graden der Stressverarbeitungsstörung führen. Eine Vortraumatisierung kann entweder gezielt herbeigeführt werden oder sie tritt willkürlich durch bestimmte Lebensumstände teilweise auch vom Betroffenen unbemerkt ein.


Quellen:

Onno van der Hart, Michaela Huber, „Die Phobie vor dem Trauma überwinden“, Trauma und Gewalt, 1/2007

Michaela Huber, Strukturelle Dissoziation, 2006

Dave Grossman, On killing, Back Bay Books, New York, 1996

Henning Hoffmann, Feuerkampf & Taktik, dwj Verlags-GmbH, Blaufelden, 2008

Donnerstag, 13. Januar 2011

Leseempfehlungen

Leadership and Training for the Fight
von Paul R. Howe


Taschenbuch: 208 Seiten
Verlag: Authorhouse (4. Oktober 2005)
Sprache: Englisch
ISBN: 978-1420889505
Preis: 14,- €
Direktbestellung

Paul Howe, der ehemalige Master Sergeant der Delta Force äußert in diesem Buch seine Gedanken zur Ausbildung von Soldaten insbesondere Führungskräftepersonal. Die psychische Vorbereitung auf den Einsatz steht dabei im Mittelpunkt. In den vergangenen fünf Jahren ist das Buch zu einem Standardwerk geworden im Bereich, den der Amerikaner gern als „Mindset“ bezeichnet. Es steht dem Klassiker von Jeff Cooper „Principles of Personal Defense“ im Erkenntnisgewinn in nichts nach.
Das Buch ist aber nicht nur für aktive Soldaten empfehlenswert, sondern für jedermann, der mit den Vorsatz in 2011 gestartet ist, in seinem Leben etwas zu ändern.





More Guns, Less Crime: Understanding Crime and Gun Control Laws
von John R. Lott


Taschenbuch: 472 Seiten
Verlag: Univ of Chicago Pr; 3. Auflage (15. Mai 2010)
Sprache: Englisch
ISBN-13: 978-0226493664
Preis: 15,- €
Direktbestellung

Gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anzahl von Schusswaffen in Privathand und der Kriminalitätsrate? Ja, den gibt es und das Ergebnis wird nicht überraschen. In der nun vorliegenden 3. Auflage des Buches werten die beiden Autoren zahlreiche Statistiken der vergangenen zehn Jahre aus. Zusammen mit den Daten, die bereits in der 1. und 2. Auflage erhobenen wurden, greift das Buch nunmehr auf Kriminalitätsstatistiken aus insgesamt 29 Jahren zurück. Dabei gilt das Augenmerk besonders den US-Bundesstaaten, die im Berichtszeitraum eine drastische Liberalisierung ihres Waffenrechts vorgenommen haben sowie ihren Bürgern das verdeckte Führen von Schusswaffen gestatten.
Die Kriminalitätsraten sind innerhalb von wenigen Jahren nach den Gesetzeserleichterungen signifikant gesunken.
More Guns, less Crime sei allen Funktionären und Waffenbesitzern als Argumentationshilfe ans Herz gelegt.





1.000 Euro für jeden: Freiheit. Gleichheit. Grundeinkommen
von Götz Werner und Adrienne Goehler


Broschiert: 265 Seiten
Verlag: Econ (11. August 2010)
ISBN: 978-3430201087
Preis: 18,- €
Direktbestellung

Götz Werner, der Gründer der dm-Drogeriekette ist ein standhafter Verfechter des bedingungslosens Grundeinkommens für jedermann. Diese Initiative kursiert seit mehreren Jahren. Götz Werner stellt in diesem Buch dar, weshalb sie praktisch umsetzbar ist und welche positiven Auswirkungen die Idee des Grundeinkommens auf unsere Gesellschaft hätte. Auch offenbart er die niederen Beweggründe der Politik, sich gegen die Initiative zu stemmen.




Handwaffen der Bundeswehr
von Dr. Jan-Phillipp Weisswange


Im Mittler-Verlag wird ein Buch zu Handwaffen der Bundeswehr erscheinen. Es ist nicht das erste seiner Art. Die umfassende und langwierige Recherchearbeit des Autors Dr. Jan-Phillipp Weisswange lässt aber auf eine Publikation hoffen, die sich als Standardwerk etablieren wird.

Hier mehr




Stay in the Fight
The Warriors Guide to the Combat Pistol
von Kyle Lamb

Preis: 40,- €

Der US-amerikanische Schießausbilder und Buchautor Kyle Lamb (Viking Tactics) wird im Laufe des Jahres 2011 sein zweites Buch auf den Markt bringen. Untersuchungsgegenstand ist die Kurzwaffe und deren Einsatz im taktischen Umfeld. Die Qualität der Fotos soll sich deutlich von seinem ersten Buch „Green Eyes & Black Rifles“ abheben. Der Umfang des Buches soll mehr als 300 Seiten und fast 1.000 Bilder betragen.







Feuerkampf & Taktik
von Henning Hoffmann


Broschiert: 288 Seiten
Verlag: dwj Verlags-GmbH, 2. Auflage (März 2011)
ISBN: 978-3936632712
Preis: 22,95 €
Direktbestellung

Im März 2011 erscheint die überarbeitete und ergänzte 2. Auflage von „Feuerkampf & Taktik“. Der Umfang der Neuauflage wurde um etwa 20% erweitert. Das Vorwort wurde von Paul Howe geschrieben.


Montag, 13. Dezember 2010

Sniping 4. Generation

Der eintägige Präzisionsgewehrkurs mit der etwas unscheinbaren Abkürzung „S4G“ wird von der Schweizer Schießschule NDS durchgeführt. Die Ausbilder zeigen dabei, welches Potential in einer .223 Remington stecken kann.


„Die .223 Remington ist zu schwach und zu seitenwindanfällig, jenseits der 200 Meter zu unpräzise und zielballistisch nahezu über die gesamte Distanz ohne Wirkung. Außerdem ist es völlig ausgeschlossen, mit einem militärischen Selbstladegewehr dieses Kalibers auf 500 Meter reproduzierbare Treffer auf einer Mannscheibe zu generieren.“, solche und ähnliche Aussagen sind hin und wieder zu hören, wenn die Diskussion auf das Kaliber .223 Remington bzw. sein militärischen Pedant 5,56x45 zu sprechen kommt.

Der Kurs „Sniping 4. Generation“ bricht mit vielen Vorurteilen über die .223 und selbst erfahrene Schützen zeigen sich regelmäßig überrascht, zu was die .223 in der Lage ist, so lange der Steuermann hinter der Waffe die Grundfertigkeiten des Schießens richtig anwendet und die Flugbahn seiner Laborierung kennt. Die Ausbilder bei NDS (Neurone Défense Système) sind ausschließlich aktive oder ehemalige Angehörige der Schweizer Armee, die ihr Wissen und Können an eidgenössische Milizionäre oder andere Privatwaffenbesitzer weitergeben. Alle Schieß- und Selbstverteidigungskurse bei NDS sind praxisorientiert und vermitteln ein allgemeingültiges System der Waffenhandhabung. Beim Präzisionsgewehrkurs S4G wird den Teilnehmern die ein oder andere militärische Komponente des Zielfernrohrgewehrschießens nahe gebracht. Das ist methodisch erstens unvermeidlich und zweitens gemessen an der Zielgruppe von NDS auch nicht verwunderlich.





Der Designated Marksman
Die gegenwärtigen kriegerischen Konflikte brachten eine Reduzierung der Gefechtsentfernungen mit sich. Häufig muss im urbanen Terrain gekämpft werden. Aus Analysen der US-amerikanischen Streitkräfte geht hervor, dass die statistisch erwiesene Durchschnittsentfernung beim militärischen Einsatz von Handwaffen unter 100m liegt. Oftmals bei nur 20 bis 30m. Wie schon in der Vietnamkriegs-Ära ist auch seit Beginn des 21. Jahrhunderts wieder eine Tendenz erkennbar, nur aus aktuellen Konflikten und kurzfristigen Ereignissen Rückschlüsse auf die militärische Schießausbildung zu ziehen. In der Folge wurden Schüsse über weite Distanzen nur noch rudimentär ausgebildet. Die US-Streitkräfte begannen vor einiger Zeit, den „infanteristischen Halbkilometer“ zurückzuerobern und ihn wieder in die Schießausbildung zu integrieren. Gemäß dem materialistisch orientierten Denkansatz passiert das in erster Linie durch technische Aufrüstung der vorhandenen Handwaffen. Das Konzept nennt sich bei den Amerikanern Designated Marksman und das Gewehr Designated Marksman Rifle (DMR). Der Designated Marksman ist im Gegensatz zu einem reinen Scharfschützen eingegliedert in seine Gruppe bzw. Kompanie und unterstützt diese sowohl durch präzise Schüsse auf weiter entfernte Ziele als auch durch „normales“ Infanteriefeuer. Die Schweizer hingegen hatten das Konzept des in die Gruppe integrierten Scharfschützen nie aufgegeben. Ganz im Gegenteil, es wurde in den letzten Dekaden konsequent ausgebaut und verbessert. Darüber hinaus besannen sich die Schweizer zu jeder Zeit mehr auf die natürlichen Schießfertigkeiten eines Soldaten, als den Fokus ausschließlich auf die Anschaffung von noch mehr und noch teuerem Material zu legen. Das Resultat wird in dem Eintageskurs S4G zusammengefasst.





Philosophie des S4G
Die Teilnehmer werden für den Kurs mit einer Leihwaffe und Optik ausgestattet und erhalten auch die erforderliche Menge an Munition, um den Kurs absolvieren zu können. Die Philosophie wird durch das Prinzip des Minimalismus geprägt. Zur Teilnahme sind keine Waffen mit Matchläufen erforderlich, genauso wenig wie selbstgeladene Präzisionsmunition oder teure Hochleistungsoptiken. Vielmehr setzt man auf eine Mindestbefähigung des Schützen gepaart mit einer sinnvollen Schießtechnik als wichtigste Einsatzkomponente sowie die Tatsache, dass die Leistungsfähigkeit normaler Selbstlade- bzw. Sturmgewehre oft unterschätzt wird. Das Konzept des Kurses wird durch vier Schwerpunkte getragen:
Einem Sturmgewehr 90 im Kaliber 5,56x45 bestückt mit einem 4-fach vergrößernden Zielfernrohr, der außenballistischen Methode des durchgehenden Visierbereichs (auch Gefechtsfeldvisier oder engl. Battlefield Zero genannt), welcher um einen zweiten Haltepunkt ergänzt wird. Gleiches gilt für die Kompensation von Seitenwind.
Außerdem wird dem Teilnehmer die Routine des schnellen Einzelfeuers anerzogen, sollte der Erstschusstreffer keine Wirkung im Ziel zeigen.
Ferner geht man davon aus, dass ein gut trainierter Schütze aus dem Liegendanschlag heraus eine Durchschnittsstreuung von 1°/°° (ein Promille) reproduzierbar erreichen kann.





Durchschnittsstreuung
Die Durchschnittsstreuung des Gesamtpakets Mensch & Waffe lässt sich in einem standardisierten Verfahren ermitteln.
Aus einer Entfernung von 25m gibt der Schütze 5 Schuss stehend, 5 Schuss kniend, 5 Schuss liegend ab und beginnt danach wieder von vorn bis er insgesamt 100 Schuss verschossen hat. Als Zielmedium dient die 100m-Silhouette auf der Schweizer NGST-Scheibe. Jeder Schuss sollte gezielt abgegeben werden. Trainierte Schützen können hierbei einen Rhythmus von einem Schuss pro Sekunde halten.
Im Normalfall zeigt sich nach Abschluss der Schießübung ein handtellergroßes Loch in der Scheibe umrahmt von einigen Ausreißern. Bei durchschnittlichen Schützen liegen weniger als 25% der Schüsse außerhalb der Trefferzone. Diese Schießübung sollte vor allem als didaktisches Mittel verstanden werden, um zu untermauern, dass die Durchschnittsstreuung aus allen drei Schießpositionen ausreicht, um mit 75 bis 80%iger Wahrscheinlichkeit einen Erstschusstreffer auf ein 100m entferntes Ziel platzieren zu können.
Will man seine persönliche Durchschnittsstreuung für jede Schießposition ermitteln, ist etwas mehr Aufwand erforderlich. Für den Liegendanschlag wären 25m bis zum Ziel auch zu kurz gegriffen. Hier sollten es 100m oder mindestens 50m sein. Gut ausgebildete Schützen, die in der Lage sind Grundfertigkeiten des Schießens umzusetzen, Referenzpunkte zwischen Mensch und Waffe sowie den Natürlichen Zielpunkt nutzen, erreichen im Liegendanschlag eine Durchschnittsstreuung von 0,5°/°° oder 1°/°°. Bei 1°/°° ist der Schütze in der Lage, auf 600m Entfernung ein Quadrat von 60cm mal 60cm sicher zu treffen.
Ziel dieser Übung ist des Weiteren aufzuzeigen, dass man nicht immer die „10“ treffen muss und das statistisch gesehen auch nicht kann. Für den Schützen ist diese Durchschnittsstreuung ein Helfer, im militärischen Umfeld eine extrem hohe Trefferquote zu erreichen. Ein weiteres Hilfsmittel dafür ist das Schnelle Einzelfeuer.





Schnelles Einzelfeuer
Die Schweizer Armee bildet ihre Soldaten vom ersten Tag der Schießgrundausbildung darin aus, das Ziel mit schnellem Einzelfeuer zu beschießen, wenn der erste Schuss keine Wirkung im Ziel gezeigt hat. Dazu gibt der Soldat fünf gezielte Schuss mit einem Rhythmus von etwa zwei Schuss pro Sekunde ab. Diese Methode besitzt eine deutliche Abgrenzung zum US-amerikanischen „Spray & Pray“ – dem schnellen Schießen in die grobe Richtung des Ziels. Beim schnellen Einzelfeuer macht sich der Schütze auch wieder eine sauber erlernte Schießtechnik und den Natürlichen Zielpunkt zu Nutze. Wichtigste Voraussetzung ist selbstverständlich eine korrekte Abzugskontrolle. Durch Reißen am Abzug würde sich die Durchschnittsstreuung um ein Vielfaches ausdehnen und dem Konzept des S4G zuwiderlaufen. Im Kurs zeigte sich, dass die Feuerart des schnellen Einzelfeuers über den gesamten Entfernungsbereich von Null bis 600m Erfolg versprechend anwendbar sein kann.





Durchgehender Visierbereich
Die Einschießmethode des durchgehenden Visierbereichs (Waffenkultur 05, Seite 30) bedeutet, ein Gewehr so einzuschießen, dass der Schütze über eine möglichst große Entfernung nur eine Visiereinstellung und einen Haltepunkt nutzen kann und das Projektil während des gesamten Flugbahnverlaufs nicht höher steigt, als die halbe Zielhöhe. Die „halbe Zielhöhe“ ist dabei die Determinante. Es wird unterstellt, das Ziel sei etwa 40cm hoch. Bei einem modernen Sturmgewehr im Kaliber .223 Remington lässt sich somit ein durchgehender Visierbereich von Null bis 300m realisieren. Das reicht für eine Anwendung im Konzept des S4G aber nicht aus. Abhilfe schafft die Wahl eines zweiten Haltepunktes.
Im Kurs werden die Gewehre auf 25m Fleck angeschossen. Bei einer Visierlinienhöhe von etwa 85mm hat das Geschoss einen sehr steilen Abgangswinkel, was im mittleren Entfernungsbereich zwischen 200 und 300m zu einer enormen Scheitelhöhe von bis zu über 30cm führt. Der Schütze nimmt in diesem Bereich (bis etwa 400m) einen zweiten Haltepunkt zu Hilfe. Er lässt den Oberkörper des Gegners aufsitzen. Die Faustregel ist: Kann man durch das ZF Details an der Uniform erkennen, ist der Entfernungsbereich „mittel“. Kann man diese Details nicht mehr erkennen, ist das Ziel „weit“ entfernt. Der Soldat wählt einen Haltepunkt, bei dem das Ziel fast vollständig verdeckt wird.
Die einfache Methode des durchgehenden Visierbereichs wird lediglich durch eine Komponente erweitert. Mühsames und zeitaufwendiges Entfernungsschätzen erübrigt sich. Ebenso ist der Schütze nicht gezwungen, während des Feuergefechts an Stellschrauben seines Zielfernrohrs zu drehen.





StG90 und 4-fach Optik
Der Veranstalter NDS stellt jedem Teilnehmer ein Sturmgewehr 90, welches mit dem Waffentyp der SIG 550-Serie nahezu identisch ist. Alle Waffen sind mit einem 4-fach vergrößernden Zielfernrohr militärischer Fertigung und älterer Bauart ausgestattet. Die Optiken besitzen einen Zielstachel als Absehen. Gemessen an den Optionen, die der Markt heutzutage in Bezug auf Präzisionsgewehre bereithält, scheint diese Komposition ihrer Zeit hinterher zu hinken. Dennoch genügen sowohl Waffe als auch Optik den Anforderungen des Kurses und ermöglichen Treffer bis zu einer Entfernung von 600m.





Kursablauf
Der Eintageskurs beginnt mit dem Einschießen der Waffen. Die Teilnehmer nutzen dafür einen 25-m-Kurzwaffenschießstand. Das Einschießen erfolgt aus liegender Position heraus. Ein Rucksack dient als einzige Unterstützung zur Stabilisierung der Waffe. Angestrebt wird ein Fleckschuss auf 25m mit einer Schusslochgruppe, die sich von einem 2-Euro-Geldstück abdecken lässt. Das Gespann Waffe, Munition & Mensch könnte eine weit bessere Präzision erreichen. Das widerspricht aber dem Prinzip des Minimalismus, dem sich NDS verschrieben hat. Die Ausbilder achten allerdings sehr genau auf eine korrekte Abzugsmanipulation bei den Teilnehmern. Um den relativ langen Abzugsweg eines SIG-Sturmgewehrs beherrschen zu lernen, wird gelehrt, den Abzug bewusst bis zum hinteren Anschlag zu drücken und in einer kontrollierten Bewegung nach vorn gleiten zu lassen. Über den gesamten Weg behält der Abzugsfinger ständig Kontakt zum Abzug.
Beim Einschießprozess wird so vorgegangen, als ob die Rast- bzw. Verstellmaße aller Zielfernrohre unbekannt sind. Für den Schützen ist das methodisch sinnvoll, bekommt er doch so eine Methodik gelehrt, jedes ihm unbekannte Zielfernrohr mit einem Minimum an Aufwand einjustieren zu können.
Im Laufe des Vormittags werden alle Aspekte des Schießkonzepts S4G im dialogischen Prinzip erarbeitet. Beispielsweise wird erörtert, wie lange ein Schütze braucht, um mit seinen Mitteln die Entfernung zu einem Objekt auszumachen. Demgegenüber wird das S4G-Konzept der „nahen“ und „weiten“ Distanz im scharfen Schuss angewandt. Gleiches gilt für das Feststellen des Seitenwindes mit herkömmlichen Mitteln. Das S4G-Konzept arbeitet auch hier wieder mit nur zwei Haltepunkten. Je nach Windstärke und Entfernung zum Ziel.
Nach der Mittagspause verlegen die Teilnehmer unmittelbar auf die 600-m-Bahn. Aus der Schießposition Liegend aufgelegt werden alle Aspekte des S4G-Konzepts in die Praxis umgesetzt. Zum Erstaunen manch eines Teilnehmers fallen die Klappscheiben am Ende der 600m Bahn tatsächlich um. Trotz des immer als leistungsschwach titulierten Kalibers .223 Remington.





Fazit
Strebt man als Gewehrschütze ein möglichst breites Basiswissen an, ist der Präzisionsgewehrkurs S4G ein wichtiger Stein im Gesamtpuzzle der persönlichen Weiterbildung. Der Kurs ist methodisch sehr gut aufgebaut und führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Schießtechnik. Die individuelle Erfahrung, einen .223-Remington-Selbstlader erfolgreich über eine Distanz von bis zu 600 Metern eingesetzt zu haben, ist für das Selbstvertrauen jedes Schützen nützlich.
Alle wesentlichen Erkenntnisse des Kurses sind in dem 50 seitigen Buch „Le sniping de 4ème génération“ von Philippe Perotti zusammengefasst. Das Buch ist nur in französischer Sprache erhältlich.

Sonntag, 28. November 2010

Nachtrag: Einhändiges Bedienen einer Pistole

Der Beitrag über das einhändige Bedienen einer Pistole, insbesondere beim Nachladen und der Störungsbeseitigung, warf zum Teil eine kontroverse Diskussion auf. Ich möchte mich für die Hinweise der Leser bedanken und das Thema hier nochmals aufgreifen.


Leitgedanke der Technik
Mit Eintrag vom 8. September 2010 ist in diesem Internettagebuch ein Beitrag zu >> Pistole (einhändig) veröffentlicht. Darin werden Techniken beschrieben, mit denen nach dem Ausfall einer Hand die Pistole dennoch in Feuerbereitschaft gehalten bzw. wieder in Feuerbereitschaft versetzt werden kann.
Die Darstellung vertritt dabei folgenden Leitgedanke: Es ist besser eine Technik zu beherrschen, die für die meisten aller Fälle anwendbar ist, als mehrere Techniken für verschiedene Sonderfälle einige Male geübt zu haben. Gesucht wird das Maximum für den allgemeinen Fall, nicht das Optimum für den speziellen Fall.

Bewegungsfreiheit vs. Baukastensystem
Konkret ging es bei den Leserzuschriften darum, sich die Pistole für Ladetätigkeiten zwischen die Knie zu klemmen. Mehrfach wurde die Frage aufgeworfen, ob man sich dadurch nicht selbst in seiner Bewegungsfreiheit einschränke. Die Antwort ist: „Ja, das tut man. Mit einer Pistole zwischen den Knien schränkt man seine Bewegungsmöglichkeit sogar sehr massiv ein.“, was ein Nachteil dieser Technik sein kann.
Jedoch überwiegen hier die Vorteile, die der Vereinheitlichungsgedanke mit sich bringt.

Wahrnehmungsfähigkeit und Schiefgehfaktor
Eine bewaffnete Konfrontation ist immer von Chaos und hoher Dynamik geprägt. Beträgt die Distanz zum Gegner nur einige Meter, die schnellen Schrittes innerhalb von weniger als zwei Sekunden überwunden werden können, wird sich niemand die Pistole zwischen die Knie klemmen, um sie nachzuladen. Jede andere Nachladetechnik ist in diesem Fall aber genau so wenig Erfolg versprechend. Besonders dann, wenn nur eine Hand zur Verfügung steht. In dieser Situation wäre es vermutlich das Beste, zu versuchen, die Pistole den Gegner an den Kopf zu werfen und somit seinen O.D.A.A.-Loop zu unterbrechen. Im folgenden Handgemenge hat man auch weiterhin nur eine Hand zur Verfügung. Machen wir uns nichts vor: In einer andauernden Konfrontation verwundet zu werden, mindert die Siegchancen drastisch.
Jedoch nicht alle Schießereien finden in extremer Nahdistanz statt. Manchmal ist es möglich Deckung zu nehmen oder es tritt eine Kampfpause ein. Dann ist es wichtig, Techniken zu beherrschen, seine Faustfeuerwaffe wieder in Feuerbereitschaft zu versetzen. Wenn es die Situation fordert auch einhändig.

Auch die Wahrnehmungsfähigkeit, die Motorik und der Intelligenzquotient werden in Hochstressphasen schwerwiegend herabgesetzt. Unter mehreren Techniken die einige Male geübt wurden, die richtige auszuwählen, beansprucht Gehirnkapazitäten, die nicht zur Verfügung stehen werden. Entscheidungsfindung unter Zwang hat immer einen hohen Schiefgehfaktor. Deshalb ist es besser, eine Technik verinnerlicht zu haben, deren Nachteile kalkulierbar sind, die aber im Gegenzug für alle Situationen praktikable Lösungsansätze bietet.





Für das einhändige Bedienen einer Pistole ist das Klemmen zwischen die Knie eine solche Technik. Sie funktioniert sowohl im Stehen als auch im Knien als auch in Rückenlage oder seitlich links / rechts liegend, wenn ein Mindestmaß an Deckung genutzt werden soll. Sie funktioniert mit der rechten Hand gleichermaßen wie mit links. Ebenfalls fügt sie sich in das Baukastensystem ein, wenn beispielsweise die Waffe mit links gezogen wird und umgegriffen werden muss. Dem Vereinheitlichungsgedanke wird hier Rechnung getragen. Die Technik ist weitestgehend universell einsetzbar, sie ist einfach zu erlernen und stressstabil.

Dienstag, 16. November 2010

Das richtige Holster

Die Wahl des richtigen Holsters ist für den praxisorientierten Gebrauch einer Kurzwaffe von großer Bedeutung. Ein gutes Holster muss aber nicht teuer sein. Welchen Anforderungen ein Holster genügen muss und was der Schütze bei Kauf und Benutzung beachten sollte, beschreibt dieser Artikel


Für die Teilnahme an Schießkursen bei Akademie 0/500® ist die Verwendung eines Holsters vorgeschrieben. Dem Teilnehmer soll eine praxisgerechte Waffenhandhabung vermittelt werden, wodurch das Ablegen der Waffe auf einen Schießtisch obsolet wird. Das Führen einer Kurzwaffe am Körper ist nicht nur für Soldaten, Polizisten und private Personenschützer von Bedeutung, sondern auch für Jäger, die ihre Fangschusswaffe im Revier bei sich haben wollen.
Leider ist oft zu beobachten, dass beim Kauf eines Holsters weit weniger nachgedacht wurde als beim Kauf der Schusswaffe. Teilweise sieht man dem Ausrüstungsgegenstand auch an, dass es ein Notkauf war, um beispielsweise den Mindestvoraussetzungen zur Teilnahme an einem Schießkurs zu genügen. Der Käufer wollte entweder so wenig Geld wie möglich ausgeben oder wurde falsch beraten. Das Holster ist entweder zu groß oder zu klein für die Waffe, sitzt nicht fest genug am Gürtel oder hat Verschlusssysteme, die in ihrer Bedienung zu kompliziert sind.

Die einfachste Variante: Ein formstabiles Kydexholster, das auf einer „5-Uhr- oder 4-Uhr-Position“ am Gürtel getragen wird

Abzug
Der Abzug muss verdeckt sein, so lange sich die Waffe im Holster befindet. Anderenfalls besteht die Gefahr der Schussauslösung schon während des Ziehvorgangs. Es sind glücklicherweise nur noch sehr wenige Modelle im Umlauf, die dieser Anforderung nicht nachkommen. Aus dem Handel scheinen sie ganz verschwunden zu sein.

Manche Holster besitzen ein „Paddle“, das in den Hosenbund gesteckt werden kann (Holster von Uncle Mike’s)


Formstabil
Das Holster sollte formstabil sein. Dadurch wird das Wegstecken der Waffe erheblich vereinfacht. Sind Holster nicht formstabil, führt das meist zwangsläufig zur Verletzung von mindestens einer der grundlegenden Sicherheitsregeln. Muss der Schütze das Holster mit der linken Hand quetschen, um die Waffe wegstecken zu können, überstreicht die Mündung der Waffe die Hand des Schützen. Das Nichtbeachten von Sicherheitsregeln führt bei Akademie 0/500 grundsätzlich zum Kursausschluss.

Eine Zugriffssicherung kann sinnvoll sein. Im Bild das Serpa Duty von Blackhawk

Fester Sitz
Die Waffe muss fest im Holster sitzen und sollte auch bei einem kurzen Sprint nicht herausfallen. Bei Kydex-Holstern ist dieser Ziehwiderstand durch die Bauart gewährleistet. Das Holster greift mit einer kleinen Nase meist in den Abzugsbügel der Waffe und sorgt so für einen ausreichend festen Sitz. Andere Holster wiederum haben eine extra Sicherung, die betätigt werden muss, bevor die Waffe gezogen werden kann. Diese Systeme leisten einen erweiterten Schutz gegen Fremdzugriff. Sie sind jedoch übungsintensiver.
Etwas in die Jahre gekommen sind Lederholster mit einem Verschlussriemen, welcher mittels Druckknopf verschlossen wird. Dieser Verschlussmechanismus ist oft so umständlich und zeitraubend, dass er früher oder später einfach nicht mehr benutzt wird. Das läuft jedoch konträr zu den Anforderungen, wonach vorhandene Holsterverschlüsse auch jedes Mal genutzt werden müssen.

Innenbundholster können eine Alternative für das verdeckte Führen sein. Das Don Hume (No. 36) besitzt sehr guten Tragekomfort

Positionen
Vor dem Kauf sollte man sich auch darüber im Klaren sein, an welcher Position das Holster getragen werden soll. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einer verdeckten und offenen Trageweise. Die nach wie vor gebräuchlichste Variante ist das Tragen am Gürtel auf etwa „fünf“ Uhr, also im Bereich der Nieren. Einige Holster haben einen so genannten „Paddle“, welcher einfach in den Hosenbund gesteckt wird. Das Einfädeln des Gürtels in das Holster entfällt somit.
Insbesondere für den taktischen Einsatz sind Beinholster entwickelt worden. Muss der Anwender am Oberkörper verschiedene Ausrüstungsgegenstände bei sich tragen, reicht der Platz am Gürtel meist nicht zur Aufnahme eines Gürtelholsters aus. Das Holster wandert demnach an den Oberschenkel, wodurch das Tragen aber auch das Ziehen der Kurzwaffe nicht weiter beeinträchtigt wird. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass die Waffe relativ hoch am Oberschenkel sitzt. Der Schütze muss in der Lage sein, die Waffe zu greifen ohne dabei seinen Oberkörper zu neigen.
Eine in Europa noch recht wenig verbreitete Art die Waffe (verdeckt) zu führen, ist auf der „zwei“ Uhr Position. Auch als „appendix carry“ bekannt, erlangte diese Art vor allem in Nord- und Mittelamerika eine gewisse Popularität. Die Vorteile liegen in einer sehr kurzen Zugriffszeit auf die Waffe und der Möglichkeit, die Waffe auch noch während einer körperlichen Auseinandersetzung ziehen zu können. Der Nachteil ist, dass die Mündung fast immer in Richtung Beinschlagader zeigt.
Abzuraten ist vom Kauf eines Cross-Draw oder eines Schulterholster. Beim Cross-Draw, wo ein Rechtsschütze die Waffe auf der linken Seite trägt, ist ein sicherer Ziehvorgang fast ausgeschlossen. Die Mündung der Waffe kann dabei zu leicht beistehende Personen überstreichen. Gleiches gilt für das Schulterholster. Hinzu kommt bei dieser Variante noch der mangelhafte Tragekomfort.

Oberschenkelholster von Safariland mit einer als Roto-Bügel ausgeführten Zugriffssicherung

Sicherungssysteme
Sicherungssysteme erschweren den Fremdzugriff auf die Waffe. Für Einsatzkräfte, die ihre Kurzwaffe häufig in der Öffentlichkeit führen müssen, kann eine zusätzliche Zugriffssicherung zur Lebensversicherung werden. Manche Holstertypen verfügen sogar über mehr als eine Sicherung. In der Ausbildung sollte unbedingt realitätsnah trainiert werden. Das heißt alle Sicherungssysteme sollten immer benutzt werden; also geschlossen sein, sobald die Waffe ins Holster zurückgesteckt wurde. Nur wenn man im Training permanent mit diesen Systemen übt, ist das reibungslose Ziehen der Waffe im Ernstfall gewährleistet. Das Ziehen der Waffe darf dabei nicht nur im Stehen geübt werden, sondern muss auch aus unkonventionellen Positionen heraus beherrscht werden. Beim Ziehen einer Pistole in Rückenlage ist der Griffwinkel unter Umständen etwas anders. Bei mechanischen Druckknopfsystemen kann es vorkommen, dass die Waffe manchmal nicht sofort freigegeben wird.

Oberschenkelholster sollten so hoch wie möglich getragen werden. Im Bild Paul Howe von CSAT (Texas)


Fazit
Ein gutes Holster muss formstabil sein und die Waffe sicher halten können. Der Abzug muss verdeckt sein. Besitzt das Holster Sicherungssysteme, muss im Training permanent mit diesem Systemen gearbeitet werden, um eine Vertrautheit zu erzeugen. Einhändiges Bedienen mit der Nichtschusshand und das Ziehen der Waffe in unkonventionellen Positionen sollte ins Training integriert werden.

Mehr dazu ab 30. Mai 2019 in Waffenkultur Nr. 46

Montag, 8. November 2010

Schießunfälle und Sicherheitsregeln

Spätestens seit Jeff Cooper und den frühen Jahren der Gunsite Range existieren 4 elementare Sicherheitsregeln für den Umgang mit Schusswaffen, die unfallfreies Schießen bis zu einem sehr weit entfernten Zeitpunkt erlauben. Leider ist die Umsetzung dieser Sicherheitsregeln gerade im Behördenbereich meist indirekt proportional zur (Selbstwahrnehmung der) eigenen Professionalität.


Tom Givens, ein US-amerikanischer Schießausbilder und Inhaber der Schule „Rangemaster“ in Memphis, Tennessee ist schon sehr lange im Geschäft und mit seinem Ausbildungsprogramm vorwiegend auf den Privatwaffenbesitzer fokussiert. Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in seiner Heimatstadt reißt der Zustrom an Ttrainingswilligen auch nicht ab. Tom Givens bringt einen monatlich erscheinenden Newsletter heraus, der wertvolle Informationen zu Aspekten des Schießtrainings aber auch der mentalen Einstellung zu bewaffneten Konfrontationen bzw. deren Vermeidung enthält. In der November-Ausgabe widmet sich Tom Givens einigen Todesfällen im Zusammenhang mit behördlicher Schießausbildung. Wohlgemerkt Ausbildung(!) – keine Einsätze. Alle Todesfälle stammen aus dem Jahr 2010 und wurden einzig durch die Missachtung einer oder gar mehrerer Sicherheitsregeln verursacht.


(Quelle: Tom Givens, Rangemaster-Newsletter November 2010, Volume 14, Issue 11)


Link zum kompletten Newsletter:
http://www.rangemaster.com/newsletter/2010-11_RM-Newsletter.pdf


Die Sicherheitsregeln

1) Jede Waffe ist geladen. (Keine Zusätze. Keine Einschränkungen.)

2) Die Mündung überstreicht nur das, was ich auch beschießen will.

3) Der Finger berührt erst dann den Abzug, wenn ich die Entscheidung zum Schuss getroffen habe.

4) Ich kenne mein Ziel und achte auf das, was dahinter ist.





Jede Waffe ist geladen
Diese Sicherheitsregel steht nicht ohne Grund an erster Stelle. Sie ist die wichtigste überhaupt. Gern wird diese Regel umformuliert oder mit Zusätzen und Einschränkungen versehen. Beispielsweise wird sie gern abgewandelt zu: „Ich betrachte jede Waffe als geladen.“, was in gewisser Weise einer Einschränkung gleich kommt. Denn wenn ich eine Waffe lediglich als geladen „betrachte“, gehe ich unbewusst davon aus, dass sie nicht geladen ist. Der einfachste Weg eine Waffe als geladen zu betrachten, ist sie zu laden.
Es ist eine Erziehungsfrage, ob einem Waffenbesitzer von Anfang an beigebracht wird, dass jede Waffe geladen ist. Oder, dass der Normalzustand einer Waffe ungeladen ist und sie nur im „Ausnahmefall“ geladen wird.
Jährlich passieren hunderte von Schießunfällen mit ungeladenen Waffen. Jeder einzelne davon könnte vermieden werden, würde man Sicherheitsregel #1 befolgen.


Besondere Trainingsvarianten
Werden Force-on-Force Trainings durchgeführt, bei denen Angriffs- und Verteidigungssituationen in Partnerübungen simuliert werden, ist unbedingt sicherzustellen, dass sich keine realen Schusswaffen im Raum bzw. in Reichweite befinden. Jeder Teilnehmer dieses Trainings muss pünktlich zum Beginn und damit zur Belehrung anwesend sein.
Ein großes Sicherheitsrisiko stellen Übungsabläufe dar, bei denen bewusst reale Schusswaffen in Verbindung mit so genannter Simunition-Munition verwendet werden. Treffer durch diese Sim-Mun sind nur schmerzhaft aber nicht tödlich. Dennoch besteht jeder Zeit die Gefahr, dass aus Übereifer oder Unachtsamkeit eine scharfe Patrone geladen wird.
Die weitaus bessere Alternative stellt das 6-mm-BB-System dar.
>> http://feuerkampf-und-taktik.blogspot.com/2010/09/force-on-force-die-ausrustung.html


Fazit
Die 4 Sicherheitsregeln dürfen niemals missachtet werden. Sie dürfen auch nicht im Glaube an die eigene Professionalität teilweise außer Kraft gesetzt werden. Vor jeder Trainingssitzung oder auch jeder anderen Schießveranstaltung muss es ein Sicherheitsbriefing geben, in dem allen Teilnehmer die 4 Regeln in Erinnerung gerufen werden.

Dienstag, 26. Oktober 2010

Kompakttaschenlampen

Mit Taschenlampen verhält es sich wie mit Schusswaffen: Man sollte immer mindestens eine dabei haben. Das Führen von Taschenlampen ist (noch) nicht reglementiert oder strafbewährt. Um aber von der Angebotsvielfalt nicht erschlagen zu werden, nachfolgend ein paar Hinweise zum Kauf.


LED oder Xenon?
Während vor einigen Jahren noch die Wahl zwischen LED-Modul und Xenon-Glühfadentechnik getroffen werden musste, kann heute für die allermeisten Anwendungen uneingeschränkt zu LED-Lampen geraten werden. LED haben die Kinderkrankheiten der zu geringen Lichtausbeute und einer mangelhaften Wärmeabfuhr überwunden.
Die LED Technik (Light Emitting Diode) ermöglicht im Vergleich zu herkömmlichen Lampen wesentlich mehr Leuchtkraft, bei geringeren Abmessungen und Gewicht. Leuchtdioden sind mikrostrukturelle Festkörper und vollkommen unanfällig gegen Erschütterungen. Sie halten etwa 1000 mal länger als herkömmliche Glühbirnen und erzeugen im Verhältnis zur Leuchtkraft weniger Wärme und verbrauchen weniger Strom.


Lichtausbeute und Lebensdauer
Ein wesentliches Kriterium von Leuchtmitteln ist die Lichtausbeute. Sie gibt an, wie effizient die elektrische Leistung (in Watt) in einen Lichtstrom (in Lumen) verwandelt werden kann. Maßeinheit der Lichtausbeute sind Lumen pro Watt. Bei Glühlampenlicht wird ein großer Teil der zugeführten elektrischen Energie in Wärme umgewandelt. Hier liegt ein Vorteil der LED. Sie arbeiten ohne Glühfäden und erzeugen daher wesentlich weniger Wärme. Das Funktionsprinzip ist daher effizienter als im Glühbirnenbereich. Die Lichtausbeute, sprich die Effizienz einer LED betrug vor etwa drei Jahren noch 50 Lumen pro Watt. Qualitativ hochwertige Module erreichen eine Ausbeute von 100 Lumen pro Watt. Im Vergleich dazu erreichen eine Glühbirne etwa 15 Lumen pro Watt und ein Halogenstrahler etwa 30 Lumen pro Watt. Die Lebensdauer einer Leuchtdiode beträgt in der Regel 50.000 Stunden. Manchmal auch bis zu 100.000 Stunden. (Ein Halogenstrahler etwa 1.500 Stunden) Die Lebensdauer einer LED wird unter anderem durch Temperatur und den elektrischen Strom beeinflusst. Je höher die Temperatur, desto kürzer die Lebensdauer.


Die Preissegmente
Abzuraten ist vom Kauf einer LED-Taschenlampe im Baumarkt. Auch wenn der Preis von etwa 10 € verlockend ist, es handelt sich in den meisten Fällen um preisgünstig aufgekaufte Restpostenware mit einer überholten Technologie.
Andererseits ist für den Betrag von 50 bis 80 € ein qualitativ hochwertiges Produkt der neusten Generation erhältlich. Die chinesische Marke Fenix konnte in den vergangenen Jahren erhebliche Marktanteile gewinnen. Derzeit ist eine komplette Taschenlampenserie von Fenix auf dem Markt. Die Produktpalette bietet für jeden Verwendungszweck die richtige Lampe. Und das zu einem unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis.
Etwas tiefer muss man in die Tasche greifen, will man sich mit SureFire-Qualität ausstatten. Lampen des US-amerikanischen Herstellers SureFire genießen seit über 30 Jahren einen ausgezeichneten Ruf der Unverwüstlichkeit.



Fenix LD10

Die Fenix LD10 ist einer der kleinsten Vertreter der Serie. Sie wird mit einer preisgünstigen und leicht verfügbaren AA Mignon Batterie betrieben. Mit dem Gürtelclip und dem mitgelieferten Cordura-Gürtelholster empfiehlt sie sich als Begleiter für jeden Tag. Die LD10 verfügt über insgesamt sechs Lichtmodi. Zwei davon im Turbomodus und vier im Normalmodus. Der Negativklickschalter erlaubt aber kein Momentlicht.

http://www.riversandrocks.com/shop/licht/fenix/mit-aa-mignon-batterie/p5544_fenix-ld10-r4.html






Fenix TK12
Die Fenix TK12 ist ein typischer Vertreter der Kompaktklasse. Sie ist größer als die LD10 und wird mit zwei CR123a Batterien betrieben. Beim Kauf einer solchen Lampe sollte nicht vergessen werden, dass die Nachschubsicherheit von CR123a Batterien in infrastrukturschwachen Regionen der Erde nicht immer gewährleistet ist. Bzw. die Kosten entsprechend hoch sein werden. Die TK12 besitzt einen Druckschalter für Moment- und auch Dauerlicht. Durch Drehen des Lampenkopfes lassen sich drei verschiedene Modi einstellen.

http://www.riversandrocks.com/shop/licht/fenix/tactical/p5607_fenix-tk12-r5.html




Fenix TK 45
Die TK 45 setzt nicht nur neue Maßstäbe in Punkto Lichtausbeute, sondern auch durch ihr futuristisches Design mit dem 3-fach-Lampenkopf. Wie alle anderen Fenixlampen besitzt die TK 45 einen spritzwassergeschützten, mattschwarzeloxierten Aluminiumkörper. Im Gegensatz zu anderen Lampen wich der Endkappenschalter jedoch zwei seitlich angebrachten Funktionstasten.
Nach Herstellerangaben liefern die drei Cree R5 LED-Module eine Gesamtleuchtkraft von 760 Lumen. Gespeist wird die TK 45 über acht kostengünstige Mignon AA Batterien; kann aber optional auch mit Akkus betrieben werden. Die Lampe verfügt über mehrere Leuchtstufen zwischen 8 und 760 Lumen sowie verschiedene Blinkfunktionen. Sie wiegt etwa 500g und ist 200mm lang. Der Körper hat einen Durchmesser von 45mm.


http://www.riversandrocks.com/shop/licht/fenix/neuheiten/p5989_fenix-tk45.html





SureFire E2D Defender (LED)
Setzt man Lampen in einem Bereich ein, in dem unter Umständen das Leben davon abhängen kann, gibt es zu Produkten des Herstellers SureFire vermutlich keine Alternative. Höchste Qualitätsansprüche und eine Firmenphilosophie, bei der nicht überlegt wird, wie ein Produkt billiger zu machen ist, sondern nur wie es verbessert werden, stehen hinter SureFire. Die Preisspirale beginnt bei 150 € aufwärts.

http://www.riversandrocks.com/shop/licht/surefire.html