„Scheiß Stasi.“ „Scheiß DDR.“ „Unrechtsstaat.“ „Sperrt seine Bürger ein...“ Blabla…
Wenn das die ersten Gedanken sind, die Dir bei „Ausreiseantrag“ in den Kopf fahren, dann sind Deine Primärinformationsquellen vermutlich gmx-News oder die Tagesschau.
Du bist BRD’ler? Und zwischen 17 und 45 Jahre alt? Dann musst Du seit Januar nämlich selbst einen Ausreiseantrag stellen, wenn du das Land verlassen willst. Vorerst aber nur bei länger als drei Monaten Abwesenheit. Vorerst.
So steht es im neuen Wehrdienstgesetz (WDModG). Gültig seit Januar 2026. Diese Antragspflicht gilt seither permanent, also auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
Die gnädig-großzügige Aufenthaltsdauer von maximal drei Monaten ist dabei nur schmückendes Beiwerk, um die Empörung des Bundestrottels möglichst gering zu halten.
Dass ein Staat sich diesen Instruments wieder bedient und es dann auch noch „Ausreiseantrag“ nennt, ist entweder Ohnmacht, grenzlose Dummheit oder durchtriebene Boshaftigkeit. Im Falle der BRD ist eine Mischung aus allem wahrscheinlich.
Besondere Ironie
Während die BRD seit Jahren Hunderttausende ohne gültige Papiere ins Land kommen lässt, können nun ausgerechnet die eigenen Staatsbürger an der Ausreise gehindert werden. Deutsche Männer müssen um Erlaubnis bitten, ihr eigenes Land zu verlassen. Wer ohne Papiere einreist, wird hingegen versorgt, untergebracht und alimentiert.
Sanktionierung?
„Man wird doch ohnehin nicht kontrolliert…“ Tatsache: Reist Du ohne gültigen Ausreiseantrag aus, ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht. Du begehst einen „ungesetzlichen Grenzübertritt“, welcher strafrechtlich bedroht ist. Auch, wenn es bisher noch keine definierte Sanktion gibt. Und auch, wenn – so die Verlautbarung des BMVg – die Ausreiseanträge nur pro forma zu stellen sind, da sie „grundsätzlich genehmigt würden“. Dann ist die Frage: Weshalb überhaupt dieses Gesetz? Die möglichen Antworten sollten beunruhigen.







































