Freitag, 22. Dezember 2017

Herstellung von Anscheinslebkuchen



Die Zubereitung von Anscheinslebkuchen ist bisher waffenrechtlich noch nicht erfasst und somit auch nicht reglementiert. Wir geben einige Hinweise zur Herstellung, zum Gebrauch und zur sicheren Aufbewahrung



Als schusswaffenbackverständig gelten Personen, die glaubhaft machen, dass Sie Anscheinslebkuchen für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung und Verzehr herstellen können. Der Gesetzgeber hat bislang keine waffenrechtlichen Anmelde- oder Genehmigungserfordernisse für die Herstellung von Anscheinslebkuchen normiert. Daher dürfen diese von jedermann erlaubnisfrei nichtgewerblich hergestellt werden, und zwar auch dann, wenn die jeweiligen Vorbilder von der schießsportlichen Verwendung gemäß § 6 Abs. 1 AWaffV ausgeschlossen sind.



Der Schwerpunkt der Backverständigentätigkeit liegt bei „Die Waffenkultur“ gemäß Expertise im Bereich moderner Ordonanzgewehre und -pistolen des 20. und 21. Jahrhunderts. Darüber hinaus ebenso im Bereich von Jagdwaffen, zugehörigen Optiken und Schalldämpfern. Bei diesen Themengebieten zeigt sich regelmäßig ein Mangel an geeigneten Backverständigen.



Herstellung
Im Langzeittest haben sich folgende Zutaten, Hilfsmittel sowie technologischer Ablauf bewährt.

Zutaten (ausreichend für fünf AR-15)
200g Butter
250g Zucker
500g Honig
1 Päckchen Lebkuchengewürz
4 Esslöffel Kakaopulver
2 Eier
1 kg Mehl
1 Teelöffel Backpulver
1 Prise Salz



Ablauf
Butter, Zucker, Honig, Lebkuchengewürz und Kakaopulver in einem Topf erhitzen. Auf ca. 30°C abkühlen lassen. Die restlichen Zutaten einrühren. Gut durchkneten. Den Teig im Kühlschrank kaltstellen.
Teig fünf Millimeter stark ausrollen. Formen und gem. sach- und backverständigen Blickes ausschneiden. Auf Backpapier und auf ein Backblech legen. Im vorgeheizten Backofen bei 180°C Ober- und Unterhitze für zwölf Minuten backen. Nach dem Abkühlen mit Lebensmittel-Zuckerschrift anscheinsgerecht verzieren.



Sichere Aufbewahrung
Die Anscheinslebkuchen sollten zur kindersicheren Aufbewahrung in einem verschlossenen Schrank in mindestens 1,50 Meter Höhe gelagert werden.

Sicherheitshinweise
Die Anscheinslebkuchen niemals auf Personen richten, wenn eine Beobachtung durch Nachbarn nicht ausgeschlossen ist.
Leider unterliegen die im Waffenhandel erhältlichen Schablonen zur backverständigen Übertragung der gewünschten Außenkontur des Teigs auch im Falle einer solchen Verwendung vollumfänglich den geltenden waffengesetzlichen Regelungen. Zudem hat es der Gesetzgeber bislang leider noch immer versäumt, den nachvollziehbaren Wunsch des Vorhaltens einer angemessenen Anzahl unterschiedlicher Schablonen zur Unterstützung bei der wirklichkeitsgetreuen Gestaltung der Teigkonturen als Bedürfnis im Sinne der §§ 13ff. WaffG anzuerkennen. Eine solche Einschränkung der Rechte des unbescholtenen backverständigen Bürgers ist zwar nicht sinnvoll, aber leider geltendes Recht und sollte bei der Arbeit als Backverständiger zur Vermeidung waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsprobleme streng beachtet werden.





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