Dienstag, 31. Juli 2012

Akademie 0/500: Neue Preise & neue AGB

Wir konnten die Preise für unsere Schießkurse mit Akademie 0/500 durch permanente Kostensenkungen und schlanke Organisation über die letzten fünf Jahre stabil halten. Leider ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Jede weitere Kostenoptimierung würde zu einem Qualitätsverlust im Kursablauf führen.
Wir erhöhen die Kursgebühr für unsere Gewehrkurse (SL-Büchse) von 200 auf 220 Euro pro Tag.
Die Preiserhöhung greift ab sofort für jeden neu angesetzten Gewehrkurs.

Alle anderen Kursangebote für Pistole und Flinte bleiben von der Preiserhöhung unberührt.

Neue AGB

ANMELDEBEDINGUNGEN Akademie 0/500
Die Vergabe der Kursplätze erfolgt gemäß Zahlungseingang. Eine Kursplatzreservierung bis Zahlungseingang ist nicht möglich. Eine gesonderte Bestätigung über den Zahlungseingang erfolgt nicht. Ist der Kurs bei Anmeldung oder Zahlungseingang bereits ausgebucht, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Auf Wunsch werden Sie auf die Warteliste gesetzt, da kurzfristige Stornierungen vorkommen können.
Teilnehmerinformationen, Anfahrtsbeschreibung und Hotelinformationen werden nach Eingang der Kursgebühr und in zeitlicher Nähe zum Kurs versandt.
Müssen Kurse aufgrund zu weniger Teilnehmer abgesagt werden, erhalten Sie den Kursbeitrag zurück.

STORNOBEDINGUNGEN
Falls Sie an einem Kurs, für den Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen können, ist uns das schriftlich mitzuteilen. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage vor Kursbeginn beläuft sich die Stornogebühr auf 100% des Kursbeitrages.
Erfolgt keine schriftliche Abmeldung ebenfalls 100% des Kursbeitrages.
Die neuen Stornobedingungen gelten für jede Neuanmeldung ab 1. August 2012.

http://www.0-500.org/anmeldung.html


Kompensatoren
Selbstladebüchsen mit Kompensatoren sind ab sofort nicht mehr zugelassen. Der Begriff steht dabei in Abgrenzung zum Mündungsfeuerdämpfer.
Mündungsfeuerdämpfer dürfen weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.

http://www.0-500.org/sl_buechse.html

Montag, 30. Juli 2012

Die Waffenkultur – Ausgabe 05 (Juli/August 2012)


Ausgabe 05 (Juli/August 2012)



Die Juli/August Ausgabe hat folgenden Inhalt:

- Tactical Responder: Taktische Notfallmedizin
- Maßanzug: AR-15 im Eigenbau
- KPOS-Umrüstkit von FAB Defence
- MBC und CBC: Konzepte mit und gegen Messer
- Ballistik: Der Durchgehende Visierbereich
- Das richtige Holster
- Marktübersicht Tagesrucksäcke
- Fighting Fit: Der 1. Swiss Irontrail
- Das Kalenderblatt: 98 Jahre Tannenbergschlacht
- Recht: Gedanken zum europäisierten Waffenrecht
- Buchvorstellungen: Glock von Paul M. Barrett und Taktische Notfallmedizin von Arne Jansch



Zum .pdf-Download: http://waffenkultur.com/


Dienstag, 24. Juli 2012

Der richtige Gewehrkurs

Des Öfteren erreichen mich Anfragen, was der richtige Schießkurs sei, für eine umfassende Ausbildung an der Langwaffe. Die Antwort ist: Den „einen Gewehrkurs“, der alles abdeckt, gibt es nicht.


Die Frage nach dem richtigen Gewehrkurs lässt sich nicht eindeutig beantworten, hängt die Antwort doch von mehreren individuellen Faktoren ab, wie z.B. den Vorkenntnissen, der Zielsetzung, zeitlichen und finanziellen Ressourcen. Sie hängt allerdings weniger von der vorhandenen Ausrüstung ab. Ein effizientes Gewehrtraining lässt sich mit einem Luftgewehr genau so gut gestalten.


Allgemeingültige Tipps
Dennoch lassen sich einige allgemeingültige Anhaltspunkte zusammentragen, auf was bei der Auswahl des Kurses geachtet werden sollte.


Die Lehrinhalte – Sicherheitserziehung, Grundfertigkeiten, Schießtechnik, Waffenkunde
Jeder Schießkurs – nicht nur jeder Gewehrkurs – sollte gleichzeitig der Sicherheitserziehung dienen. Den Standard bilden hier die vier Sicherheitsregeln, wie sie von Jeff Cooper auf Gunsite manifestiert wurden:
1.) Jede Waffe ist geladen.
2.) Meine Mündung überstreicht nur das, was ich auch beschießen will.
3.) Der Finger berührt erst dann den Abzug, wenn ich bewusst die Entscheidung zum Schuss getroffen habe.
4.) Ich kenne mein Ziel und achte auf das, was dahinter ist.

Die vier Grundfertigkeiten des Schießens verlieren auch beim Umgang mit einer Langwaffe nicht an Bedeutung: Visierbild, Haltepunkt, Abzugskontrolle und Nachzielen sind bei jeder Schussabgabe anzuwenden. Egal in welchem Umfeld, egal mit welchem Waffensystem.

Ein Gewehrkurs sollte darüber hinaus technische Elemente enthalten, wie bspw. das Nutzen von Referenzpunkten zwischen Mensch und Waffe. Außerdem sollten Standardschießpositionen wie der Kniendanschlag und Liegendanschlag so ausführlich besprochen und geübt werden, dass jeder Teilnehmer am Ende in der Lage ist, eine stabile Schießplattform ohne Hilfsmittel, wie Zweibein oder Sandsack aufzubauen.
Kurzum: Der Teilnehmer wird befähigt, sein Ziel treffen.

Das Waffensystem zum Funktionieren zu bringen und am Funktionieren zu halten, wäre ein weiterer wichtiger Punkt.


Neuer Trend
Seit einigen Jahren geht der Trend hin zu Leuchtpunktoptiken. Die Zielerfassung wird etwas erleichtert. Leider vernachlässigt der Anwender dabei das Training im Umgang mit der mechanischen Eisenvisierung; mit Kimme und Korn. In diesem Bereich entsteht eine Fähigkeitslücke, welche durch die Verwendung von Leuchtpunktoptiken nur kaschiert wird. Technologie kann niemals Ausbildungsdefizite beseitigen! Wenn immer möglich sollte ein Gewehrkurs ohne optische / optoelektronische Zielhilfen absolviert werden. Die Lernkurve ist signifikant höher.


Der Ausbilder
Neben den Lehrinhalten des Kurses sollte auch der Ausbilder hinterfragt werden. Mit wem hat der Ausbilder trainiert? Welche Referenzen hat er? Was vermittelt er? Wo wurde er zum Ausbilder ausgebildet? Auf die Frage nach einer Lehrmeinung sollte der Ausbilder Rede und Antwort stehen können.
Erntet man stattdessen nur erstaunte Blicke oder den Lapidarsatz: „Ist doch egal. Hier geht es ums Treffen.“, sollte vom Kursbesuch Abstand genommen werden.
Hat der Ausbilder keine anderen Referenzen als ein paar gewonnene Schießsportwettkämpfe, ist es mit einem allgemeingültigen System der Waffenhandhabung auch nicht weit her. Hier sind allerhöchstens spezifische Wettkampftipps zu erwarten, die für die Masse der Endanwender von keiner Relevanz sein dürften.


In der Realität angekommen
Ausbildungszeit ist immer eine knappe Ressource. Sie muss daher möglichst effizient genutzt werden. Ein Privatier hat im Monat mitunter nur eine, maximal zwei Stunden Zeit für den Schießstandbesuch. Angehörige von Spezialeinheiten haben noch andere nicht unwichtige Sachen zu trainieren: z.B. Sprachen, Kommunikation, Medic, Taktik und Nachtoperationen und immer öfter auch die Rolle als Risk Manager / Advisier. Für sie ist Schießen das kleine Einmaleins und bisweilen nicht einmal eine direkt missionsrelevante Fähigkeit.
Ein guter Gewehrkurs sollte sich daher nicht in der Vermittlung von zu vielen verschiedenen Elementen und Techniken verlieren.


Kursempfehlungen
Der ambitionierte Gewehrschütze wird nicht umhinkommen, mehrere Gewehrkurse bei verschiedenen Anbietern zu besuchen. Ganz oben auf der Liste stehen dabei natürlich Adressen, die aufgrund der aktuellen Rechtslage für die meisten Nicht-US-amerikanischen Endanwender schwer zu erreichen sein werden:
Paul Howe von Combat Shooting and Tactics http://www.combatshootingandtactics.com
und Gunsite Academy in Arizona http://www.gunsite.com/main/course-offerings/rifle/270-rifle/ bietet immer noch eine grundsolide Ausbildung an der Langwaffe an.

In der Schweiz, einer der letzten Bastionen der Freiheit in Europa, sind nach wie vor alle freien Bürger auf Schießkursen willkommen – auch wenn sie keinen US-amerikanischen Pass haben. Zu allererst fällt dabei NDS ein. NDS bietet hochkarätige Ausbildung am Gewehr.
Die Kurse K31 und der S4G sollten im Trainingsbuch eines jeden „Rifleman“ stehen. Beim K31 lernt der Teilnehmer die Handhabung des alten Schweizer Militärgewehrs im Kaliber GP 11 (7,5 Swiss). Die Erfahrung lehrt, dass Absolventen des K31 auf dem Kurs Sniping 4. Generation (S4G) signifikant bessere Ergebnisse erzielen.

Nicht zuletzt empfehlen sich die Gewehrkurse von Akademie 0/500 http://0-500.org




Zur Verdeutlichung, welchen Stellenwert eine Langwaffe hat, hier die Zitate einiger Schießausbilder:

Jeff Cooper:
„A Rifle turns a Taxpayer into a citizen.”

Jeff Cooper: „Personal weapons are what raised mankind out of the mud, and the rifle is the queen of personal weapons. … In fact, it is the only means of resisting tyranny, because a citizenry armed with rifles simply cannot be tyrannized.”

Paul Gomez: „Anything you can do with a pistol, you can do easier, with less effort and more impact on thread with a longgun.”

Clint Smith:
"The only purpose for a pistol is to fight your way back to the rifle you should have never laid down."

Freitag, 13. Juli 2012

Magazine von Oberland Arms

Gewehre des Typs AR-15 sind zuverlässige Waffen. Vorausgesetzt man verbastelt sie nicht und nutzt das dafür vorgesehene, hochwertige Zubehör.


Die meisten serienmäßig gefertigten AR-15 laufen problemlos und störungsfrei. Hakt es dennoch einmal, ist die Ursache beispielsweise im Bereich der Gasabnahme zu suchen. Probleme durch eine zu schwache Feder unter der Ausziehkralle oder mit der Zuführrampe sollten dagegen der Vergangenheit angehören.

Fehlerquelle Magazin
Eine weitere große Fehlerquelle – vermutlich die größte Fehlerquelle beim AR-15 überhaupt – waren die Magazine. Die USGI-Blechmagazine älterer Bauart provozierten gern Waffenstörungen. Die Magazinlippen nutzten sich relativ schnell ab oder die Zuführer verkeilten sich. Eine Zeit lang gab es neben den standardmäßigen schwarzen Zuführern (Follower) auch grüne und orange.





Am Ende blieb es doch meist ein Lotteriespiel, welcher Follower in welchem Magazin störungsfrei funktionierte und welches Blechmagazin in welcher Waffe eben gerade mal keine Zuführstörung verursachte.

Kunststoffmagazine
Vor einigen Jahren wurde dieses Magazinproblem nahezu vollends aus der Welt geschafft, als in den USA Kunststoffmagazine entwickelt wurden. Der hochfeste Polymerkunststoff macht die Magazine nahezu unverwüstlich und neutralisierte eine große Fehlerquelle der AR-15. Aufgrund aktueller Exportbestimmungen ist ein Direktimport aus USA jedoch mit höherem Aufwand verbunden.

Oberland Arms
Aber auch über den deutschen Anbieter Oberland Arms sind baugleiche Magazine zu beziehen.

http://www.oberlandarms.com/produkte-infos-mags--de--Magazine.html#produkte




Diese Magazine mit einer Kapazität von 30 Schuss im Kaliber .223 Remington sind in den Farbvarianten dark earth brown, schwarz, od-green und foliage green erhältlich.





Für sportlich ambitionierte Anwender gibt es 20er-Magazinkörper mit einem so genannten „Limiter“, der die Magazinkapazität auf 10 Schuss herabsetzt (rot). Oder für jagdliche Zwecke mit einem Begrenzer auf 2 Schuss (grau).
Die 20er-Magazine sind nur in der Farbe schwarz erhältlich.

Die hochfesten Polymermagazine wiegen mit 150 Gramm nur unwesentlich mehr als die wenig robusten USGI-Magazine. Ein Mehrgewicht, dass man gern in Kauf nimmt.

Sonntag, 8. Juli 2012

Grund- und Freiheitsrechte

Am 2. Juli 2012 veröffentlichte Dr. Georg Zakrajsek von der IWÖ in seinen „Querschüssen“ ein Essay zu Bürgerrechten. Dr. Zakrajsek bringt es dabei auf den Punkt. Wir veröffentlichen den Beitrag daher hier unkommentiert. (Bitte auswendig lernen)


Quelle


Bürgerrechte – eine Klarstellung
von Dr. Georg Zakrajsek


Die IWÖ ist in erster Linie eine Bürgerrechtsorganisation. Wir kämpfen für das Recht des unbescholtenen, erwachsenen, geistig gesunden Staatsbürgers, Waffen besitzen und tragen zu dürfen. Dieses Recht darf nur insoweit eingeschränkt werden, als eine Rechtfertigung des Staates dafür vorliegt.
Der Staat muß also einen triftigen Grund dafür haben, wenn er das Recht des freien Waffenbesitzes in irgendeiner Form beschränken möchte. Also nicht der Bürger muß sich rechtfertigen, wenn er eine Waffe haben möchte, der Staat muß sich rechtfertigen, wenn er dieses Grundrecht beschneiden will.
Das ist natürlich nur eine Facette im Katalog der Grundrechte. In manchen Staaten ist oder war das Recht auf privaten Waffenbesitz separat in der Verfassung direkt verankert. In Österreich ist dieses Recht von anderen Grundrechten ableitbar, zählt aber jedenfalls zu den verfassungsmäßig geschützten Grundrechten auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen.

Grund- und Freiheitsrechte, Bürgerrechte, Menschenrechte – ein Begriffsverwirrung
Vielen Diskutanten kommt das immer wieder durcheinander. Das ist auch der Grund, warum ich diesen Beitrag bringe. Vor allem dann, wenn es um das Recht auf Waffenbesitz geht, wird oft absichtlich ungenau und wissentlich falsch argumentiert. Ein gutes Beispiel dafür war die Abgeordnete Stoisits von den Grünen, die es als Juristin zwar besser wissen müßte, es aber nicht besser weiß oder nicht besser wissen will. Naziideologie pur hat sie in diesem Zusammenhang verzapft, vielleicht war es auch bolschewistisch, macht aber wirklich keinen Unterschied. Grün eben.
Also eine kurze, nicht ganz wissenschaftliche Erklärung zu den verschiedenen Rechten:

Menschenrechte
Stehen jedem Menschen zu, der geboren worden ist, manche sagen auch, daß diese Menschenrechte schon dem gezeugten, also dem ungeborenen Menschen zustehen müßten. Die Menschenrechte sind naturgegeben, wenn man will: gottgegeben, eine gesetzliche Regelung dieser Rechte wäre aber nicht rechtserzeugend sondern bloß rechtsbestätigend. Es gibt internationale Übereinkommen, Konventionen, die solche Menschenrechte festschreiben und in vielen Staaten sind diese Konventionen auch gesetzlich (meist verfassungsrechtlich) verankert. Inhaltlich meist Grundrechte, wie Freiheit, Eigentum, Hausrecht, Meinungsfreiheit.

Grund- und Freiheitsrechte
Historisch im Zeitalter der Aufklärung entstanden, Produkt der amerikanischen und der französischen Revolution, in Europa um die Mitte des 19. Jahrhunderts als Bestandteil verschiedener Verfassungen oder auch separater Grundrechtskataloge kodifiziert. Kern dieser Rechte ist die Freiheit von staatlichen Eingriffen. Inhaltlich ähnlich den Menschenrechten, aber als Recht des Menschen gegenüber seinem Staat definiert. Auch diese Rechte werden als angeboren und nicht als staatlich gewährte Rechte angesehen, können und dürfen nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Diese Rechte werden in der Regel durch unabhängige Gerichte durchsetzbar gemacht.

Bürgerrechte
In einer Demokratie sind das politische Rechte der Staatsbürger. Fremde sind normalerweise davon ausgeschlossen. Erfließt aus dem Mitwirkungsrecht der Bürger an der Gestaltung des Staates durch demokratische Einrichtungen. Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte werden in diesem Zusammenhang als Vorbedingung der demokratischen Willensbildung angesehen und sind für die Ausübung der Bürgerrechte unabdingbar. So ist z.B. die Ausübung des aktiven Wahlrechtes ohne Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Medienfreiheit undenkbar.

Alle diese Rechte sind Rechte, die der Staat gewähren muß, auch ohne daß eine gesetzliche Regelung erfolgt ist. In letzter Zeit kommt es zunehmend zu einer Verwässerung dieser Rechte, weil man untypische und unpassende Rechte einführt, die ein aktives Handeln des Staates erforderlich machen, wie etwa die Gewährung einer Grundsicherung, ein Recht auf Arbeit, Gesundheit und ähnliches, was aber mit den oben erwähnten Grund- und Freiheitsrechten überhaupt nichts zu tun hat.
Aus dieser Sicht ist eine Erweiterung der Grundrechte nicht mehr denkbar, ohne daß man die eigentlichen Grundrechte entwertet. Andrerseits wären die Grundrechte vor allem in Bezug auf das bei uns nicht ausdrücklich geschützte Recht auf Waffenbesitz zu verdeutlichen.

Links
Querschüsse http://www.querschuesse.at/cms/
IWÖ http://www.iwoe.at/inc/nav.php

Dienstag, 3. Juli 2012

Feuerkampf & Taktik, 3. Auflage

Nach der umfassend überarbeiteten 2. Auflage vom März 2011, beschränken sich die in der 3. Auflage vorgenommenen Änderungen auf kleine Korrekturen.

Nach wie vor richtet sich das Buch an den vier wesentlichen Teilbereichen des taktischen Schusswaffengebrauchs aus: Psyche, Taktik, Schießtechnik und Ausrüstung. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz hat das Buch nicht nur im deutschsprachigen Raum Alleinstellungscharakter.

Spätestens mit einer 3. Auflage wird ein Fachbuch zu einem Standardwerk. Diesen Erfolg hat „Feuerkampf & Taktik“ vor allem den Lesern zu verdanken und denen, die das Buch in Rezensionen positiv reflektiert und weiterempfohlen haben. Dafür möchten sich Verlag und Autor ausdrücklich bedanken.





Feuerkampf & Taktik
von Henning Hoffmann


Broschiert: 288 Seiten
Verlag: dwj Verlags-GmbH, 3. Auflage (Juli 2012)
ISBN: 978-3936632712
Preis: 24,95 €


Änderungen der 2. Auflage


Zu beziehen über:

Sierra-313

Das Geschichtsbuch (Dresden)

Hansa-Buchkontor (Bremen)