Dienstag, 1. Februar 2011

Initiative zum Schutz vor Waffengewalt (Entwaffnungsinitiative)

Für die Schweizer geht es diesmal um viel. Eine von Waffengegnern erdachte „Initiative zum Schutz vor Waffengewalt“ möchte gravierende Veränderungen im Waffenrecht herbeiführen. Die Demagogen setzen dabei bewusst auf das Angstelement bei den Un-Informierten und suggerieren eine Verbesserung der „Bedrohungslage“. Am 13. Februar 2011 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über diese Volksinitiative ab.



Die Schweiz gilt weltweit als eine der letzten Bastionen des freiheitlichen Waffenbesitzes. Eine Entwaffnungsinitiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen jedoch durch ein neues ersetzen. Die von pazifistischen Kreisen unter der Führung der Sozialdemokratischen Partei (SP) lancierte Volksinitiative will das derzeitige Waffenrecht radikal verschärfen. Sie verlangt unter dem Vorwand der Bekämpfung von Gewaltdelikten auch die Abschaffung der Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe an Schweizer Milizsoldaten.





Die Forderungen
- Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen
- Verbot von so genannten "besonders gefährlichen Waffen" wie Seriefeuerwaffen und Pump Actions
- Errichtung eines zentralen Waffenregisters beim Bund
- Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee
- Verbot, den aus der Wehrpflicht entlassenen Armeeangehörigen ihre Waffen abzugeben

Der Schweizer Bundesrat hat die Initiative geprüft und lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab. Er ist der Ansicht, dass dem Schutz vor Waffenmissbrauch im aktuellen Waffengesetz ausreichend Rechnung getragen wird und dass im Bereich Armeewaffen bereits Schritte getroffen wurden, um mögliche Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu verhindern. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) empfiehlt ihrem Rat die Initiative "Schutz vor Waffengewalt" mit 18 gegen 8 Stimmen zur Ablehnung.

Im Grunde verfolgt die Entwaffnungsinitiative zwei Ziele. Sie möchte den Bestand verringern und den Neuerwerb erschweren. Würde die Initiative angenommen werden, wäre u.a. die Einführung des Bedürfnisprinzips die Folge.


Das Bedürfnisprinzip
Mit dem Bedürfnisprinzip ist der Verwaltung ein sehr geschicktes Instrument in die Hand gegeben, um Waffenbesitzer zu reglementieren und zu kontrollieren. Auch eignet sich ein Bedürfnisprinzip ausgesprochen gut dafür, die Daumenschrauben systematisch weiter anzuziehen. Einer schleichenden und permanenten Waffenrechtsverschärfung ist somit Tür und Tor geöffnet.

In der Regel unterscheidet das Bedürfnisprinzip in verschiedene Gruppen von Waffenbesitzern. Das können sein: Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Sachverständige. Im Sportschützenbereich ist eine weitere Differenzierung nach Schießsportdisziplinen denkbar. Jeder Waffenbesitzer muss gem. des Bedürfnisses, dass ihm von der Verwaltung zugestanden wurde, regelmäßig Nachweise erbringen, welche sein Bedürfnis rechtfertigen. Selbstverteidigung wird gemeinhin nicht als Bedürfnisgrund anerkannt.





Gleichzeitig wird so noch ein sehr nützlicher Nebeneffekt erreicht: Man spaltet die Waffenbesitzer in mehrere Gruppen auf. Waffenbesitzer nehmen sich nur noch als zu einer Teilgruppe zugehörig war. Entweder olympischer Schütze oder Jäger oder Sammler oder IPSC-Schütze etc. – aber eben nicht mehr als Waffenbesitzer im Ganzen. So lassen sich die Gruppen besser gegeneinander ausspielen und gemeinsame Aktionen auf breiter Front sind weitgehend ausgeschlossen. Weitere Gesetzesverschärfungen werden wahrscheinlicher.
Das Bedürfnisprinzip ist wie Herpes: Hat man es erst einmal, bekommt man es nicht wieder los.





Des Weiteren wird ein Verbot von ganzen Waffengruppen angestrebt. Die niederträchtige „Pump-Gun“, dieser Ausbund der Hölle, muss wieder einmal herhalten. Sie büßt damit für die querschnittlich unseriöse Darstellung in TV-Serien durch fachfremde Regisseure. Eine belastbare Statistik zur „besonderen Gefährlichkeit“ dieser Waffe existiert jedenfalls nicht.


Das Zugpferd: „Frauen in Angst“
Zu weiten Teilen fußt die Rechtfertigung der Entwaffnungsinitiative auf dem Angstelement und der „angespannten Bedrohungslage“ in der Schweiz. Insbesondere Frauen, so wird suggeriert, sehen sich einer ständigen Bedrohung durch Waffengewalt ausgesetzt. Selbst wenn dem wirklich so wäre, würde durch eine Entwaffnungsinitiative auch nicht mehr Sicherheit geschaffen. Sie richtet sich ausgerechnet gegen jene, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. Die Initiative verhindert den kriminellen und illegalen Waffenmissbrauch nicht und ebenso wenig bekämpft sie die tatsächlichen Ursachen von häuslicher Gewalt und von Suiziden.





Die Kosten
Über die Kosten schweigen sich die Initiatoren der Entwaffnungsidee aus. Für die Errichtung eines zentralen Waffenregisters ist eine Erfassung aller Waffen notwendig. Hier geht es nicht nur um die Militärwaffen in Privatbesitz, sondern um ALLE Waffen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird zweifelsohne in die Milliarden CHF steigen. Ein Aufwand, der in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen stehen wird. Darüber hinaus wird auch die Umsetzung des Bedürfnisprinzips die Bürokratie erhöhen und den Staatshaushalt mit permanenten Kosten belasten. Finanzielle Mittel, die anderweitig besser verwendet werden könnten. Bspw. für den Bau neuer Schießstätten…


Verweise:
http://www.waffeninitiative-nein.ch/

3 Kommentare:

  1. Das wird aber wohl nicht der letzte Versuch bleiben, irgendwann hat die Lügenpropaganda auch die Schweizer weichgekocht.

    Ich habe diesen Blog erst am WE entdeckt, schön das es so etwas in Deutschland doch gibt.
    Ich habe auch ihr Buch.

    vielen Dank

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  2. Zukunft ohne Waffen……

    Tja, die verlogene Politische Agitation hä$lt auch in die Schweiz einzug.

    Hier ein parr Gesichtspunkte mit denen ich gegen diese Initiative angekämpft habe.

    Wollen wir hoffen, die Schweizer besinnen sich auf ihre althergebrachten Werte und verweisen dieses Begehren linker Kreise, welche die Schweiz mit aller Kraft Europatauglich machen wollen, dorthin wo sie hingehört, in den Abfalleimer der Geschichte.

    Wenn man den privaten Waffenbesitz einschränkt und ihn sogar verunmöglicht, so werden gewisse Kreise dazu ermuntert bei ihrem vorgehen hemmungsloser zu agieren da sie kaum noch mit Gegenwehr rechnen müssen. Das ist wohl der Umstand warum es in Ländern ohne privaten Waffenbesitz zu vermehrter Gewaltanwendung kommt.

    Die Kreise die mit einer Waffe als Handwerkszeug arbeiten die erreichen wir mit der Gesetzgebung so gut wie nicht, aber wir machen den privaten Bürger wehrloser und wir senken das Berufsrisiko eben dieser Gruppen bei ihren illegalen Tätigkeiten stark.

    Wenn es den Initianten dieser Initiative wirklich um Missbrauchs- und Gewaltbekämpfung ginge, dann würden sie mit parlamentarischen Vorstössen alles daran setzen, dass endlich die illegal ……..illegale Waffen Besitzenden entwaffnet werden. Insbesondere jene Staatsangehörigen ( Art. 7 WG und Art. 12 WV ), welche bereits seit 1999 Waffen weder erwerben noch besitzen dürfen und trotzdem für über 80% aller Schusswaffendelikte verantwortlich zeichnen

    http://www.esbk.admin.ch/content/dam/data/kriminalitaet/statistik/kriminalitaet/pks_bms_06_def_dt.pdf

    Konnte bis zum 31. Dezember 1999 jeder Schweizer Bürger noch recht problemlos eine Schusswaffe auf der Straße führen (in der Hälfte der Kantone bedurfte es dazu nicht einmal eines behördlichen Dokumentes), so ist dies durch das am 01. Januar 2000 in Kraft getretene neue Waffengesetz erheblich erschwert bis unmöglich gemacht worden. In der Folge kam es 2001 im Vergleich zum Vorjahr laut dem Schweizer Bundesamt für Statistik zu einem Anstieg der Gewaltkriminalität:

    - Vorsätzliche Delikte gegen Leib und Leben (Tötungsdelikte): plus 8,0 Prozent
    - Vorsätzliche Körperverletzungen: plus 6,7 Prozent
    - Vergewaltigungen: plus 12,4 Prozent

    Dagegen nahmen Diebstähle und Einbrüche insgesamt nur um 0,47 Prozent zu und auch die Gesamtzahl der erfassten Straftaten stieg nur um 1,48 Prozent.
    Dies könnte als Zufall gewertet werden, wenn nicht in Australien und England ähnliche Tendenzen mit jedoch weitaus schlimmeren Konsequenzen beobachtet worden sind, nachdem quasi alle legal besessenen Waffen eingezogen wurden.


    Tötungsdelikte in der Schweiz.

    Die Gesamtzahl der Tötungsdelikte umfasste 2008 in der Schweiz 259 Fälle.
    Davon starben mit Schusswaffen aber nur 24 Menschen, im Autoverkehr jedoch deren 357.
    Das kann man nachlesen auf der offiziellen Website des BFS. Bundesamt für Statisttik.

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  3. Privater Waffenbesitz, Armeewaffen, Suizide und Tötungsdelikte.

    Tja, etwas ungeheuerliches was da gerade in der Schweiz vonstatten geht.
    Ich als Bauernsohn, der ich mit den Jagdwaffen meines 17 Jahre älteren Bruders aufgewachsen bin, diese ganz selbstverständlich handhabte und mit 16 Jahren ebenfalls ganz selbstverständlich meine erste eigene besass, etwas ungeheuer neues, etwas befremdendes was mir hier linke Kreise aufzwängen möchten.

    Ich, der ich ein überzeugter Demokrat und Freiheitlich eingestellter Mensch bin, werde zunehmend unter eine Art Generlaverdacht gestellt. Man muss sich das einmal vorstellen.
    Vor vielen Jahren mit 19 um es genau zu sagen, wurde ich aus der Rekrutenschule entlassen und das mit meiner Armeewaffe, dies stand so in unserer Bundesverfassung, nämlich......die Waffe des Wehrmannes gehört demselben.
    Etwas was mich mit Stolz erfüllte, mich zu etwas besonderem in Europa machte.

    Heute frage ich mich, wohin driftet die Schweiz, in die EU, nach links, hin zu einer Massengesellschaft in der Migranten wichtiger sind wie der alteingesessene Bürger, wo sogar der alteingesessene Waffenbesitzer kujoniert wird, anstatt das man das Problem dort löst wo es zu finden ist.

    3/4 der Insassen in den Gefängnisse der Schweiz sind Migranten, es sind die Kreise die unsere Sicherheitslage derart verschlechtern, dass heute gewisse Parteien glauben, diese Sicherheitslage mit dem Entwaffnen des schweizer Bürgers verbessern zu müssen.

    Man entwaffnet also denjenigen der gar kein Problem verursacht, die anderen kann man per Gesetz so ja gar nicht erreichen.

    Ein Pradox.

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