Die Zubereitung von
Anscheinslebkuchen ist bisher waffenrechtlich noch nicht erfasst und somit auch
nicht reglementiert. Wir geben einige Hinweise zur Herstellung, zum Gebrauch
und zur sicheren Aufbewahrung
Als schusswaffenbackverständig gelten Personen, die glaubhaft
machen, dass Sie Anscheinslebkuchen für wissenschaftliche oder technische
Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung und Verzehr herstellen
können. Der Gesetzgeber hat bislang keine waffenrechtlichen Anmelde- oder
Genehmigungserfordernisse für die Herstellung von Anscheinslebkuchen normiert.
Daher dürfen diese von jedermann erlaubnisfrei nichtgewerblich hergestellt
werden, und zwar auch dann, wenn die jeweiligen Vorbilder von der
schießsportlichen Verwendung gemäß § 6 Abs. 1 AWaffV ausgeschlossen sind.
Der Schwerpunkt der Backverständigentätigkeit liegt bei „Die
Waffenkultur“ gemäß Expertise im Bereich moderner Ordonanzgewehre und -pistolen
des 20. und 21. Jahrhunderts. Darüber hinaus ebenso im Bereich von Jagdwaffen,
zugehörigen Optiken und Schalldämpfern. Bei diesen Themengebieten zeigt sich
regelmäßig ein Mangel an geeigneten Backverständigen.
Herstellung
Im Langzeittest haben sich folgende Zutaten, Hilfsmittel
sowie technologischer Ablauf bewährt.
Zutaten
(ausreichend für fünf AR-15)
200g Butter
250g Zucker
500g Honig
1 Päckchen Lebkuchengewürz
4 Esslöffel Kakaopulver
2 Eier
1 kg Mehl
1 Teelöffel Backpulver
1 Prise Salz
Ablauf
Butter, Zucker, Honig, Lebkuchengewürz und Kakaopulver in
einem Topf erhitzen. Auf ca. 30°C abkühlen lassen. Die restlichen Zutaten
einrühren. Gut durchkneten. Den Teig im Kühlschrank kaltstellen.
Teig fünf Millimeter stark ausrollen. Formen und gem. sach-
und backverständigen Blickes ausschneiden. Auf Backpapier und auf ein Backblech
legen. Im vorgeheizten Backofen bei 180°C Ober- und Unterhitze für zwölf
Minuten backen. Nach dem Abkühlen mit Lebensmittel-Zuckerschrift anscheinsgerecht
verzieren.
Sichere Aufbewahrung
Die Anscheinslebkuchen sollten zur kindersicheren Aufbewahrung
in einem verschlossenen Schrank in mindestens 1,50 Meter Höhe gelagert werden.
Sicherheitshinweise
Die Anscheinslebkuchen niemals auf Personen richten, wenn
eine Beobachtung durch Nachbarn nicht ausgeschlossen ist.
Leider unterliegen die im Waffenhandel erhältlichen
Schablonen zur backverständigen Übertragung der gewünschten Außenkontur des
Teigs auch im Falle einer solchen Verwendung vollumfänglich den geltenden
waffengesetzlichen Regelungen. Zudem hat es der Gesetzgeber bislang leider noch
immer versäumt, den nachvollziehbaren Wunsch des Vorhaltens einer angemessenen
Anzahl unterschiedlicher Schablonen zur Unterstützung bei der
wirklichkeitsgetreuen Gestaltung der Teigkonturen als Bedürfnis im Sinne der §§
13ff. WaffG anzuerkennen. Eine solche Einschränkung der Rechte des
unbescholtenen backverständigen Bürgers ist zwar nicht sinnvoll, aber leider
geltendes Recht und sollte bei der Arbeit als Backverständiger zur Vermeidung
waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsprobleme streng beachtet werden.
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